Kultusministerium fördert Heimatpflege und Laienmusik: Jetzt Antrag stellen

11.09.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

75.000 Euro Landesmittel stehen bereit

Das Kultusministerium fördert auch 2023 wieder Projekte der Heimatpflege und der Laienmusik. Dafür stehen rund 75.000 Euro Landesmittel zur Verfügung. »Wir wollen damit die Arbeit der Heimatpfleger und Laienmusiker würdigen. Durch ihren Einsatz werden Traditionen bewahrt und an die nächste Generation weitergegeben«, so Kultusminister Christian Piwarz. 2022 sind insgesamt 16 Projekte im Umfang von über 70.000 Euro gefördert worden. »Ehrenamtliche Arbeit und Heimatpflege sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Das brauchen wir in diesen schwierigen Zeiten und deswegen unterstützen wir die Arbeit«, betont der Minister und motiviert zugleich dazu, von dieser Förderung Gebrauch zu machen.

Gefördert werden im Bereich der Heimatpflege Projekte, die der ganzheitlichen Heimatpflege (Sitten und Bräuche, Mundart, Kleidung, altes Handwerk und anderen Formen der Volkskultur, Musik, Tanz) dienen und sie erhalten. Dabei kann es auch um die Vermittlung von Heimatgeschichte und Heimatkunde gehen und um alles, was dazu beiträgt, dass sich die Bürger mit ihrer sächsischen Heimat identifizieren. Im Bereich der Laienmusik erfolgt die Förderung von Projekten der Laienchöre, -orchester oder -musikgruppen, die sich vorrangig der Pflege traditionellen Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik widmen.

Finanziert werden in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das können Sachausgaben für Instrumente, Ausrüstungen, Arbeits- und Verbrauchsmaterial, sächliche Verwaltungsausgaben, Nutzungs- und Leihgebühren, Druckkosten und Honorare sein. Gewerbliche Vorhaben und solche, die der Gewinnerzielung dienen, werden nicht gefördert. Eine Zuwendung können juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche Personen oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im Freistaat Sachsen erhalten.

Die Antragstellung für das Jahr 2023 ist bei der Landesdirektion Sachsen unter Verwendung des aktualisierten Antragsformulars (https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000026#title ) bis zum 1. Februar 2023 möglich.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher N.N.
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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