9. September: »Tag des alkoholgeschädigten Kindes«

08.09.2022, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Jeder Schluck Alkohol in der Schwangerschaft ist einer zu viel«

Seit dem Jahr 1999 wird alljährlich am 9. September – in Anlehnung an die neunmonatige Schwangerschaft – der Tag des alkoholgeschädigten Kindes begangen. Auch in diesem Jahr soll dieser Tag zum Anlass genommen werden, um die durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft entstehenden Schädigungen des Kindes in den Fokus des öffentlichen Bewusstseins zu rücken.

In Deutschland werden jedes Jahr etwa 10.000 Kinder mit FASD (Fetale Alkoholspektrum-Störungen) geboren, mehr als 600 davon in Sachsen. Betroffene zeigen Verhaltensauffälligkeiten, Fehlbildungen sowie Organschäden. FASD tritt in allen Gesellschaftsschichten auf.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Alkohol ist ein Zellgift und kann bei jedem Menschen zu körperlichen Beeinträchtigungen führen. Für den Embryo bzw. Fetus birgt es ein ungleich größeres Risiko einer irreversiblen Schädigung. Jeder Tropfen Alkohol, den die werdende Mutter trinkt, gelangt über die Plazenta direkt zum Ungeborenen – jeder Tropfen Alkohol ist damit einer zu viel. Verzichten Sie deshalb während der Schwangerschaft auf jeglichen Alkoholkonsum, denn FASD ist zu 100% vermeidbar. Bitte denken Sie immer daran, Ihr Kind trinkt mit.«

Auch wenn ein Kind zum Geburtszeitpunkt unauffällig erscheint, können sich zu einem späteren Zeitpunkt je nach Schweregrad der Krankheit Zeichen einer bleibenden Schädigung herausstellen, die auf den Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft zurückzuführen sind. Diese Schädigungen können sich z. B. durch Konzentrationsschwäche, verzögerte Sprachentwicklung, Hyperaktivität und/oder in Form eines gestörten Sozialverhaltens äußern. Auch körperliche Schädigungen, wie Minderwuchs, Gesichtsveränderungen oder organische Schäden können auftreten. Häufig können Betroffene ihr Leben nicht selbständig bzw. selbstbestimmt leben und sind auf Unterstützung angewiesen.

Weitere Informationen und Hilfestellungen zu Fetalen Alkoholspektrumstörungen finden Sie auf der Webseite des Bundesdrogenbeauftragten (https://www.bundesdrogenbeauftragter.de/), unter https://www.fasd-deutschland.de/ oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (https://www.bzga.de/). Unterstützung für Schwangere bietet die Beratungsplattform IRIS - »Individualisierte, risikoadaptierte, internetbasierte Intervention zur Verringerung des Alkohol- und Tabakkonsums bei Schwangeren« – unter https://www.iris-plattform.de/.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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