Einsatzkosten bei vergangenen Waldbränden – Innenminister Armin Schuster: »Wir halten Wort und unterstützen in Millionenhöhe«

13.09.2022, 13:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Freistaat wird die von den vergangenen Waldbränden stark betroffenen Gemeinden Zeithain und Arzberg sowie den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Millionenhöhe bei den Kosten der Löscheinsätze unterstützen. Innenminister Schuster: »Das ist unsere Pflicht. Diese Großschadenslagen können auch finanziell nur gemeinsam bewältigt werden. Aktuell gehen wir von Gesamtkosten von ca. 15 Millionen Euro aus.« Der Staatsminister weiter: »Diese werden wir größtenteils mit Mitteln aus dem aktuellen Landesetat sowie über Bedarfszuweisungen decken. Den Gemeinden bzw. dem Landkreis bleibt ein leistbarer Eigenanteil. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde es gemeinsam so im Konsens erörtert – letztverbindlich entscheidet der FAG-Beirat über die Bedarfszuweisungen.« Schuster erklärt: »Wir mussten jeden Brand gesondert betrachten – etwa aufgrund von Eigentumsverhältnissen. Auch ist entscheidend für die Finanzierung, ob Katastrophenalarm ausgelöst wurde.« Er ergänzt: »Mich freut es sehr – und das betone ich ausdrücklich – dass es dem Kommunalministerium gelungen ist, diesen Finanzierungsvorschlag so schnell zu erarbeiten. Der Freistaat hält damit Wort und unterstützt in Millionenhöhe.«

Im Nationalpark Sächsische Schweiz brannten etwa 150 Hektar Wald – Kosten für die mehr als drei Wochen andauernden Katastropheneinsatz: mehr als 10 Millionen Euro. In diesem Fall gewährt der Freistaat Zuweisungen – abgestuft nach Höhe des Schadens pro Einwohner (§ 13 SächsKatSVO). Für den Landkreis würde sich demnach ein Eigenanteil von mehr als drei Millionen Euro ergeben. »Auch das kann der Landkreis nicht alleine schultern«, so Schuster. Er ergänzt: »Also soll es zusätzlich Bedarfszuweisungen im Rahmen des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes geben.«

Die Bilanz des Einsatzes in Arzberg: Bei der über mehrere Tage andauernden Brandbekämpfung wurden über 1.100 Kräfte mit insgesamt 160 Fahrzeugen eingesetzt – Kosten: ca. 2,5 Millionen Euro. In der Gemeinde leben derzeit 1.836 Einwohner – »Einsatzkosten von umgerechnet über 1.360 Euro pro Einwohner«, konstatiert Schuster. »Damit wäre die Gemeinde für längere Zeit handlungsunfähig.« Auch hier die Lösung: Bedarfszuweisungen. Denn für den Bereich Arzberg im Landkreis Nordsachsen gab es keinen Katastrophenalarm.

Für den Brand in der Gohrischheide – Brandfläche: 555 Hektar auf sächsischer Seite, ebenfalls Kosten in Millionenhöhe – wird es eine direkte Beteiligung an den Kosten der Waldbrandbekämpfung durch den Freistaat Sachsen geben.

Grundsätzliche Rechtslage

Das Löschen von Bränden ist grundsätzlich Pflichtaufgabe der jeweiligen Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. In der Konsequenz daraus trägt in der Regel auch die Gemeinde die Einsatzkosten (§ 64 Satz 1 SächsBRKG). Soweit Dritte beim Löschen unterstützen – beispielsweise benachbarte Feuerwehren, Bundespolizei, Bundeswehr, THW – haben sie einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Gemeinde. Wenn jedoch die Einsatzkosten die Leistungsfähigkeit der Gemeinde dauerhaft übersteigen, sind Bedarfszuweisung nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz möglich.

Mit Ausrufung des Katastrophenvoralarms ändert sich die Rechtslage für die Gemeinden grundlegend: Zuständig ist dann der Landkreis, der dann grundsätzlich auch die Einsatzkosten trägt. Der Freistaat beteiligt sich im Rahmen eines abgestuften Systems nach Höhe des Schadens pro Einwohner (§ 13 SächsKatSVO).

Wichtiger Hinweis: Aktuell sind die Kommunen noch in der Aufarbeitung der Waldbrände. Angaben zu den Kosten beruhen daher auf bisher vorliegenden Meldungen bzw. Schätzungen – ggf. gibt es noch Änderungen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

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