Freistaat Sachsen erteilt Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für den Transport von Mineralöl und Flüssiggas

14.09.2022, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das sächsische Verkehrsministerium hat heute eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot für den Transport aller Arten von Mineralöl (Heizöl/Diesel/Kerosin/Benzin) und Flüssiggas (Butan/Propan) für das Gebiet des Freistaates Sachsen erlassen. Dies dient insbesondere der Sicherstellung funktionierender Lieferketten im Energiesektor, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Die Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt ab Sonntag, den 18. September 2022 und ist bis Sonntag, den 1. Januar 2023 befristet und gilt auch für Leerfahrten dieser Fahrzeuge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den oben genannten Transporten stehen.

Der stark gestiegene Energieträgerbedarf hat die Situation in Bezug auf die Transportkapazitäten für Energieträger verschärft. Der Bund hat daher bereits eine Priorisierungsverordnung für Energietransporte auf der Schiene in Kraft gesetzt. Durch zusätzliche Verknappung der Binnenschiffkapazitäten aufgrund der Niedrigwasserphase auf dem Rhein werden weitere Gütertransporte auf die Schiene verlagert, die die Schienentransportkapazitäten stark belasten. Daher ist es erforderlich, die Transportkapazitäten auf der Straße ebenfalls auszuweiten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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