Feierlicher Dank für Alltagsbegleiter

16.09.2022, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Ihre Begleitung und Unterstützung beugt sozialer Isolierung vor und verdient einen besonderen Dank«

Zeit wird wertvoller, wenn man sie teilt! – unter diesem Motto hat Sozialministerin Petra Köpping heute in Dresden die sächsischen Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter zum Herbstfest geladen und sich für ihr Engagement bedankt.

Sozialministerin Petra Köpping: »Es freut mich sehr, dass auch in diesem Jahr so viele Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter meiner Einladung zum Herbstfest gefolgt sind. Dieses Format hat sich über die Jahre zu einer sehr schönen Tradition entwickelt und nachdem im letzten Jahr kein Herbstfest stattfinden konnte, ist es nun umso schöner, dass ich mit den Ehrenamtlichen ins Gespräch kommen konnte. Durch Ihren Einsatz können viele Menschen im Freistaat länger in Ihrer gewohnten Umgebung leben. Dafür möchte ich allen Ehrenamtlichen ganz herzlich danken.«

Neben einem herzlichen Dank an die Ehrenamtlichen bot das diesjährige Dankesfest der Alltagsbegleiter im Maritim Hotel & Congress Center Dresden auch die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen und Informationen.

Hintergrund:

Alltagsbegleiter stehen betagten, nicht pflegebedürftigen Menschen im Alltag in ihrer häuslichen Umgebung unterstützend zur Seite und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 80 Euro pro Monat.
Alltagsbegleiter kann jede Person werden, die Interesse hat, sich ehrenamtlich zu engagieren und geeignet ist, sich um ältere Menschen zu kümmern. Begleitet werden können betagte Menschen, die nicht pflegebedürftig sind. Der Alltagsbegleiter und die zu begleitende Person dürfen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein, nicht in einer häuslichen Gemeinschaft leben und der Wohnsitz muss im Freistaat Sachsen liegen. Für die Akquirierung und Vermittlung von Alltagsbegleitern und zu Betreuenden sind Projektträger zuständig. Projektträger können gemeinnützige Vereine, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchgemeinden, Genossenschaften und Stiftungen sein.

Mehr Informationen:

Projektanträge für eine Förderung im ersten Halbjahr 2023 können noch bis zum 30.09.2022 bei der Bewilligungsstelle der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) gestellt werden. Weiterführende Informationen zur Beantragung der Förderung oder wenn Sie sich als Alltagsbegleiter engagieren wollen, erhalten Sie von der Fachservicestelle, welche im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt tätig ist, um über das Landesprogramm Alltagsbegleitung für Senioren zu informieren und zu beraten. Des Weiteren erhalten Sie unter https://www.pflegenetz.sachsen.de/alltagsbegleiter-fuer-senioren.html weitere Informationen, um sich zu engagieren aber auch zu Möglichkeiten der Unterstützung und Begleitung von Senioren.


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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