Guter Tag für Sachsen: Sachsen profitiert überproportional von höherem Mindestlohn

28.09.2022, 11:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn bundesweit auf zwölf Euro brutto je Stunde.

Arbeitsminister Martin Dulig: »Das ist ein guter Tag für viele Menschen in Sachsen. Seit der Einführung des Mindestlohnes 2015 habe ich mich immer auch für seine Weiterentwicklung, einschließlich der aktuellen Erhöhung auf zwölf Euro eingesetzt. Der Mindestlohn ist für mich eine Frage des Respekts und der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten und ihrer Arbeit. Ich bin davon überzeugt, dass jeder in Deutschland von seiner Arbeit leben und für die Rente vorsorgen können muss, ohne auf staatliche Hilfen angewiesen zu sein.«

Die Bundesregierung geht davon aus, dass etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bundesweit von der Mindestlohnerhöhung profitieren, davon in Sachsen etwa 611.000.

Dulig: »Das bedeutet, dass mehr als jeder dritte Beschäftige in Sachsen derzeit weniger als 12 Euro die Stunde erhält. In keinem anderen Bundesland haben anteilig mehr Beschäftigte von der Mindestlohneinführung profitiert und profitieren nun von dessen Erhöhung. Dennoch bleibt es dabei: Der Mindestlohn ist keine sozialpolitische Wohltat, sondern eine Frage des Anstands und des Respekts.«

Es ginge beim Mindestlohn etwa um Menschen, die Gebäude reinigen, für Sicherheit sorgen, in der Gastronomie oder im Handel bedienen, die in Kindergärten oder in der Schule das Essen ausgeben, so Dulig weiter. »Ich bin der Meinung, dass diese Menschen zwölf Euro pro Stunde verdient haben und nur mit einem angemessenen Lohn langfristig bei ihrer Tätigkeit bleiben.«

»Statistisch haben sich weder die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes noch seine Anhebung als wettbewerbsfeindliche ‚Jobkiller‘ erwiesen. Im Gegenteil: In Zeiten des Ringens um Fachkräfte, besonders in Sachsen, geht es vielmehr um gute Arbeitsbedingungen und dabei gerade auch um gute Mindest- und Tarifvergütungen«, so der Minister weiter. »Der gesetzliche Mindestlohn ist und bleibt eine Untergrenze. Um aber den Niedriglohnsektor weiter zurückzudrängen, ist eine weitaus höhere Tarifbindung in Sachsen notwendig, für die ich seit Jahren eindringlich werbe. Gerade in Zeiten hoher Inflation und hoher Energiepreise muss sich auch der Lohn nach oben entwickeln. Wenn wir einerseits über fehlende Fach- und Arbeitskräfte in allen Sektoren unserer Wirtschaft klagen, können auf der anderen Seite die Löhne nicht die niedrigsten in Deutschland sein. Wettbewerbsfähigkeit entsteht durch Gute Arbeit - Tariflöhne und Tarifbindung, Mitbestimmung, Weiterbildung und Wertschätzung.«

Hintergrund:

Nach der aktuellen Verdienststrukturerhebung (April 2018) lagen 611.000 Beschäftigungsverhältnisse bei einem Bruttostundenverdienst unter 12,00 Euro. Das sind rund 36 Prozent der 1,682 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in Sachsen, die unter die Mindestlohnregelung fallen (Alter über 18 Jahre, ohne Azubi und Praktikanten).


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
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