Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

27.10.2022, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vier Beschuldigte in Untersuchungshaft

Zwei Kilogramm Opium und diverse Beweismittel sichergestellt

Umfangreiche Exekutivmaßnahmen realisiert

Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen
ermitteln derzeit gegen vier Iraner (23, 30, 37 und 37 Jahre) u. a. wegen des
Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht
geringer Menge.

Drei Beschuldigten (30, 37 und 37 Jahre) wird vorgeworfen, sich am
09.10.2022 mit einem Pkw nach Berlin begeben zu haben und dort von einem
noch unbekannten Lieferanten zwei Kilogramm Opium zum gewinnbringenden
Weiterverkauf in Dresden erworben zu haben. Dem 23-jährigen Beschuldigten
wird vorgeworfen, von den drei Beschuldigten zwischen Juli und Oktober 2022
im Stadtgebiet von Dresden Betäubungsmittel (550 Gramm Marihuana und
etwa 70 Gramm Opium) zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben zu
haben.

In dem Verfahren wurden zwischen dem 09.10. und dem 10.10.2022 durch die
Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) des Landeskriminalamtes
und des Zollfahndungsamtes Dresden mit eigenen und unterstellten Kräften
der Polizeidirektion Dresden umfangreiche Exekutivmaßnahmen realisiert.

Im Rahmen von im Vorfeld geführten verdeckten Ermittlungen von
Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt war bekannt geworden, dass sich
die drei iranischen Beschuldigten (30, 37 und 37 Jahre) dazu entschlossen
hatten, am 09.10.2022 eine Fahrt zur Beschaffung von Betäubungsmitteln
nach Berlin zu unternehmen. Diese Fahrt konnte durch Observationskräfte
begleitet werden und führte über Zwischenstationen im Bereich Neukölln und
Adlershof wieder nach Dresden.

Nach der Ankunft in Dresden sollte der von einem der drei Beschuldigten (37
Jahre) geführte Pkw am 09.10.2022 gegen 22:50 Uhr auf der
Washingtonstraße in Dresden einer Kontrolle durch die eingesetzten
Observationskräfte unterzogen werden. Dieser Kontrolle widersetzte sich der
Beschuldigte, indem er die Anhaltstelle, an der erkennbar als Polizei
gekleidete Einsatzbeamten postiert waren, mit dem von ihm geführten Pkw
durchbrach. Dazu steuerte er den Pkw rechtseitig auf eine Bordsteinkante
nebst anliegenden Grünstreifen. Zwei der dort stehenden Einsatzbeamten
konnten sich nur durch einen Sprung zur Seite einer Kollision mit dem
Fahrzeug entziehen.

Nach einer Verfolgungsfahrt durch den Stadtteil Dresden-Cotta konnte der
Pkw mit den drei Beschuldigten im Bereich der Kesselsdorfer Straße gestellt
werden.

Da die Möglichkeit bestand, dass sich die Beschuldigten ihres erworbenen
Betäubungsmittels während oder unmittelbar nach dem ersten Kontrollversuch
entledigt hatten, wurde dieser Bereich durch die eingesetzten
Observationskräfte noch einmal gründlich abgesucht. Dabei konnte im
Grünstreifenbereich ein mit Folie umwickeltes ca. 2 kg schweres Päckchen
aufgefunden werden, bei dessen Inhalt es sich um Opium handelt.

Die drei Beschuldigten wurden am 09.10.2022 vorläufig festgenommen. Im
Anschluss wurden u. a. Durchsuchungsbeschlüsse in einem Dresdner
Unternehmen und in den Wohnungen der Beschuldigten im Stadtgebiet von
Dresden vollzogen. Dabei wurden umfangreiche Beweismittel, u. a.
Kommunikationstechnik, Bargeld, Computer und mehrere hundert Gramm
betäubungsmittelverdächtige Substanzen sichergestellt.

Im Zuge weiterführender Ermittlungen konnte der vierte Beschuldigte (23
Jahre) am 18.10.2022 festgenommen werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des
Amtsgerichts Dresden Haftbefehle gegen alle vier Beschuldigte erlassen. Die
vier Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.

Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft und haben bislang keine Angaben
zum Tatvorwurf gemacht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und des
Landeskriminalamtes Sachsen dauern an und werden noch einige Zeit in
Anspruch nehmen.


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