Sozialministerium startet 17-Millionen-Euro-Projekte zur Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
10.11.2022, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Gesundheitsministerin Köpping: »Digitalisierung, Stärkung des Personals, Forschung: Wir gehen einen wichtigen Schritt nach vorn – davon profitieren auch Bürgerinnen und Bürger«
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der stationären und ambulanten Versorgung die dritte Säule des Gesundheitswesens. Er erfüllt im Wesentlichen überwachende, vorsorgende und fürsorgende Aufgaben. Nach der positiven Förderzusage des Bundes – kann das Sozialministerium nun seine Pläne für die Digitalisierung des ÖGD umsetzen. Ziel ist unter anderem, die Prozesse zu vereinfachen und den digitalen Austausch zwischen den Ämtern zu fördern. Dabei soll auch die derzeit verwendete Software auf den Prüfstand kommen und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. In den kommenden zwei Jahren stehen dafür 16,8 Millionen Euro zur Verfügung. Mit weiteren geförderten 760.000 Euro wird sich Sachsen an drei weiteren Projekten u.a. zur Verbesserung der Interoperabilität und des länderübergreifenden Datenaustausches sowie zum Thema Trinkwasserdatenaustausch gemeinsam mit anderen Bundesländern beteiligen.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Während der Coronavirus-Pandemie haben wir deutlich die vorhandenen Defizite insbesondere bei der medienbruchfreien Datenübertragung und bei der Kontaktnachverfolgung im ÖGD-Bereich bei der Digitalisierung gespürt. Daher haben wir die Initiative des Bundes, diese entscheidend voranzubringen, dankend aufgenommen und einen Projektantrag eingereicht. Sachsen lag als erstes Bundesland die positive Rückmeldung des Bundes vor. Wir gehen nun einen wichtigen Schritt nach vorn. Und ich freue mich, dass wir die Weichen für einen zukunftsfähigen ÖGD stellen. Denn davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger und wir als Gemeinschaft insgesamt.«
Unter der Leitung des Sozialministeriums wurde eine Task Force gebildet, in der neben der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen, der Landesdirektion Sachsen auch die Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte vertreten sind. Gemeinsam mit den Verantwortlichen aus der Praxis und von vor Ort wird das Gesamtprojekt umgesetzt. Die ersten Schritte widmen sich der Analyse und Untersuchung der bisher genutzten und vorhandenen digitalen Strukturen. Daraus abgeleitet und erstellt werden Empfehlungen und Maßnahmen für die weitere Umsetzung sowie eine Digitalisierungsstrategie.
Stellenaufbau im ÖGD
Neben der Digitalisierung ist auch der Stellenaufbau ein wesentlicher Baustein zur Stärkung des ÖGD. Der Bund stellt daher auch Finanzhilfen für die Schaffung von neuen, unbefristeten Vollzeitstellen für die Aufgaben des ÖGD, die im Leitbild für den ÖGD beschrieben sind, zur Verfügung. Im »Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst« wird von insgesamt 5.000 Stellen bundesweit ausgegangen, die neu zu besetzen sind. Davon sollen 90 Prozent in den Gesundheitsämtern geschaffen werden.
Auf Sachsen entfallen damit insgesamt 250 neue unbefristete Vollzeitstellen, davon sollen 226 Stellen in den Gesundheitsämtern neu entstehen. Die verbleibenden 10 Prozent (24 Vollzeitstellen) werden auf Landesebene geschaffen. In den Jahren 2020/2021 wurden im ÖGD bei den Gesundheitsämtern der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte bereits 87 neue unbefristete Vollzeitstellen besetzt, Zielstellung für 2021 waren mindestens 68 Stellen. Auf Landesebene wurden in diesem Zeitraum sieben neue, unbefristete Stellen besetzt. Für die neu geschaffenen Stellen und Zulagen wurden den Landkreisen und Kreisfreien Städten durch das Sozialministerium im Dezember 2021 aus den bereitgestellten Bundesmitteln 5,24 Mio. Euro zugewiesen. In diesem Jahr wurden auf der Kommunalen Ebene weitere 104 Stellen besetzt und dafür wurden Haushaltsmittel in Höhe von 10,85 Mio. Euro bereitgestellt. Auf Landesebene sind 17 neue Stellen dazu gekommen.
Professuren für den ÖGD
Ein weiterer Meilenstein ist die Einrichtung von zwei Professuren auf dem Gebiet des ÖGD, um die Belange des ÖGD während der ärztlichen Ausbildung sowie in der Forschung zu stärken. Die Erkenntnisse aus der Forschung sollen in die praktische Tätigkeit im Gesundheitsamt einfließen und so evidenzbasiertes Arbeiten ermöglichen. Gemeinsam mit dem für die Hochschulbildung zuständigen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wurde eine Möglichkeit zur Etablierung solcher Professuren an den Universitäten mit medizinischer Fakultät geschaffen. Für Sachsen betrifft dies die Medizinischen Fakultäten der Universität Leipzig sowie der Technischen Universität Dresden. Die Unterzeichnung des Vertrages mit der TU Dresden fand am 30. September statt, die Unterzeichnung des Vertrages mit der Universität Leipzig am 20. Oktober. Damit können die Universitäten die Berufungsverfahren für die Besetzung der neuen Professorenstelle beginnen. Diese haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu neun Monaten, sodass der Beginn der Lehr- und Forschungstätigkeit voraussichtlich ab dem Wintersemester 2023/24 beginnen kann.
Hintergrund:
Der ÖGD in Sachsen ist dreistufig unterteilt. Oberste Landesgesundheitsbehörde ist das Sozialministerium. Dem Ministerium direkt nachgeordnet ist die Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits- und Veterinärwesen. Die Landesdirektion Sachsen ist die Mittelbehörde. Die unteren Behörden setzen sich aus den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte zusammen.
Um die Gesundheitsämter besser auszustatten und in ihrer Arbeit zu unterstützen, haben Bund und Länder Ende 2020 einen »Pakt für den ÖGD« beschlossen. Dieser hat das Ziel, den Öffentlichen Gesundheitsdienst in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren. Dieser sieht neben einem Personalaufbau und der Digitalisierung auch die Notwendigkeit der Attraktivitätssteigerung sowie eine qualitativ und quantitativ verbesserte und bedarfsgerechte Aus-, Fort- und Weiterbildung vor.
Weitere Informationen auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/o/oeffentlicher-gesundheitsheitsdienst-pakt.html