Städtebau: mehr als sechs Millionen Euro für Chemnitz

21.11.2022, 11:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Schmidt übergibt Förderbescheide aus dem Bund-Länder-Programm »Wachstum und nachhaltige Erneuerung«

Chemnitz erhält 6,4 Millionen Euro für Investitionen in zwei städtebauliche Gesamtmaßnahmen. Die entsprechenden Förderbescheide hat Staatsminister Thomas Schmidt heute (21. November 2022) an den Oberbürgermeister von Chemnitz, Sven Schulze, übergeben. Die Fördermittel werden die Stadt Chemnitz nun auch in einem weiteren Gebiet bei der Beseitigung städtebaulicher Funktionsverluste erheblich unterstützen.

»Mit den Finanzhilfen können städtebauliche Funktionsverluste in der Stadt Chemnitz beseitigt werden«, so Staatsminister Thomas Schmidt. »Ziel ist es, die Stadt zu unterstützen, sie lebenswert und nachhaltig zu gestalten. So wurde das Quartier an der Zwickauer Straße neu in das Programm ‚Wachstum und nachhaltige Erneuerung‘ aufgenommen. Dort kann mit Hilfe von Fördermitteln in Höhe von 1,6 Millionen Euro die Umgestaltung des ehemaligen Betriebshofes Kappel der Chemnitzer Verkehrs-AG und seiner Betriebshallen zu einem experimentellen Kulturort unterstützt werden. Dies ist nur eine von vielen vorgesehenen Maßnahmen, die der Stadt auch bei den Vorbereitungen zur Kulturhauptstadt 2025 helfen werden.«

In der zweiten städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist neben weiteren Maßnahmen die Sanierung des Quartiers »Sonnenberg« ein wichtiger städtebaulicher Schwerpunkt. Im Programmjahr 2022 wird die Stadt Chemnitz auch hier mit Finanzhilfen in Höhe von 4,8 Millionen Euro von Bund und Freistaat Sachsen unterstützt.

Hintergrund:

Ziel des Programms »Wachstum und nachhaltige Erneuerung« (WEP) ist die Unterstützung von erheblich von Transformationsprozessen betroffenen Städten und Gemeinden. Im WEP können städtebauliche Gesamtmaßnahmen gefördert werden, deren Schwerpunkt darin besteht, diejenigen Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten zu unterstützen, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Diese Gebiete können sowohl innerstädtische Altbauquartiere, gründerzeitliche Stadterweiterungen und Wohngebiete am Stadtrand sein. Die Städte und Gemeinden sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf Strukturveränderungen und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Ziel ist das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu befördern. Die Einzelmaßnahmen müssen geeignet sein, um auf die Strukturveränderungen zu reagieren und einen integrierten städtebaulichen Ansatz verfolgen. In diesem Programm werden aktuell 108 städtebauliche Gesamtmaßnahmen in 77 Städten und Gemeinden gefördert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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