Besuch der ersten Kinder- und Jugendbeauftragten des Freistaates Sachsen in der JVA Dresden

25.11.2022, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Susann Rüthrich, Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Susann Rüthrich, Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Austausch über die Familienorientierung im sächsischen Justizvollzug

Am Freitagvormittag besuchten Justizstaatssekretär Mathias Weilandt und die erste Kinder- und Jugendbeauftragte des Freistaates Sachsen, Susann Rüthrich, die Justizvollzugsanstalt Dresden. Die Kinder- und Jugendbeauftragte folgte damit einer Einladung des Ministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG). Im Rahmen des Besuchs informierten sich Mathias Weilandt und Susann Rüthrich über familienorientierten Vollzug in der JVA Dresden.

Anstaltsleiterin Rebecca Stange gab eine inhaltliche Einführung zu den Angeboten, die der gesamte sächsische Justizvollzug für Kinder von Inhaftierten und deren Familien vorhält, gefolgt von der Vorstellung konkreter familienorientierter Projekte der JVA Dresden. Der Besuch endete mit einer Führung durch den Besuchsbereich der JVA, der auch spezielle Räumlichkeiten für Kinder- und Familienbesuch aufweist.

Staatssekretär Mathias Weilandt: »Die Inhaftierung eines Menschen hat auch weitreichende Folgen für die Angehörigen. Dies betrifft insbesondere minderjährige Kinder, wenn ihnen im Alltag eine wichtige Bezugsperson verloren geht. Sie sind durch die Inhaftierung ihrer Eltern unschuldig mitbestraft. Es ist mir daher ein ganz wichtiges Anliegen, dass wir im sächsischen Justizvollzug Eltern die notwendige Unterstützung anbieten, damit noch intakte Bindungen zu ihren Kindern durch Angebote eines familien- und angehörigenorientierten Vollzuges erhalten und gefördert werden. Unser Ziel ist es insbesondere die Folgen für die Kinder der Gefangenen abzumildern und sowohl sie als auch die gesamte Familie dabei zu unterstützen, mit dieser schwierigen Situation zurechtzukommen.«

Der Besuch der Kinder- und Jugendbeauftragten, deren Anspruch und Motivation es ist, die Umsetzung der Rechte der Kinder in Sachsen immer weiter zu verbessern, hatte auch deshalb einen hohen Stellenwert, damit künftig eine verstärkte Zusammenarbeit der beiden Ressorts zur Unterstützung der betroffenen Familien gelingen kann, gerade auch in den Übergängen in die Haft hinein und zurück in die Freiheit.

Kinder- und Jugendbeauftragte Susann Rüthrich: »Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Umgang mit den eigenen Eltern, aber auch das Recht, dass ihre Stimme bei sie betreffenden Angelegenheiten gehört wird. Wenn ein Elternteil straffällig geworden ist, hat der Strafvollzug unmittelbar Auswirkungen auch auf dessen Kinder. Ich habe mich heute darüber informiert, wie die Rechte der Kinder von straffällig gewordenen Eltern im Strafvollzug bereits umgesetzt werden können und wie deren Umsetzung weiterhin verbessert werden kann.«

»Kinder mit inhaftierten Eltern haben die gleichen Rechte wie andere Kinder, einschließlich des regelmäßigen Kontaktes mit ihren Eltern, wenn es dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.« Diese Richtlinie des Ministerkomitees des Europarates aus dem Jahr 2018 bekräftigt, dass auch für die von einer Inhaftierung betroffenen Kinder Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention bindend ist. Für die Umsetzung dieses Kinderrechts ist eine Verzahnung des Justiz- und Sozialressorts notwendig, die in den 56 Handlungsempfehlungen besagter Richtlinie zum Ausdruck kommt.

Hintergrund

In Deutschland sind schätzungsweise ca. 120.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Da der Frauenanteil in der Gesamtpopulation von Gefangenen in Deutschland und auch in Sachsen bei ca. 5 Prozent liegt, sind Kinder dementsprechend überwiegend von der Inhaftierung des Vaters betroffen. Von den im Freistaat durchschnittlich untergebrachten 3.500 Gefangenen sind – analog zu den bundesweiten Zahlen - ca. 30-50 Prozent Väter und circa 70 Prozent Mütter. Ergebnisse von Studien zeigen schon länger, dass für die Belastbarkeit der betroffenen Kinder die Aufrechterhaltung des Kontaktes zum inhaftierten Elternteil ausschlaggebend ist (COPING-Studie). In diesem Zusammenhang ist es deshalb auch notwendig, die Kinder altersentsprechend über die Inhaftierung zu informieren, um adäquat auf ihre Sorgen und Fragen eingehen zu können und unerwünschte negative Fantasien zu vermeiden.

Der sächsische Justizvollzug befasst sich mit der Thematik Kinder von Inhaftierten bereits seit vielen Jahren, konkreter seit 2012 mit der Installierung eines Koordinators für die Familienorientierung, der auch die gleichnamige Landesarbeitsgruppe aus Bediensteten aller sächsischen Justizvollzugsanstalten leitet. Inhaltlich befasst sich die Landesarbeitsgruppe unter anderem mit Bedarfen der betroffenen Familien, wobei Impulse aus anderen Bundesländern und auch dem europäischen Ausland aufgenommen werden, und entwickelt anhand dessen Angebote und Strukturen für eine nachhaltige familienorientierte Vollzugsgestaltung im sächsischen Justizvollzug. Dabei steht neben der unabdingbaren Kontaktaufrechterhaltung auch die Erweiterung der elterlichen Erziehungskompetenz über Elternkurse und Kompetenztrainings im Blickpunkt.

Auch das sächsische Strafvollzugsgesetz trägt in seiner aktuellen Fassung vom März 2019 der Situation der von einer Inhaftierung betroffenen Familien Rechnung und formuliert in § 3 Vollzugsgestaltung, dass der Bezug der Gefangenen zum gesellschaftlichen Leben zu wahren und zu fördern ist und die Belange der Familienangehörigen der Gefangenen bei der Vollzugsgestaltung zu berücksichtigen sind sowie der Erhalt familiärer Bindungen zu unterstützen ist. Da Besuche Angehöriger nur in begrenztem Rahmen möglich sind, hat der Freistaat Sachsen mit der Einführung von Haftraumtelefonie und Videotelefonie in den letzten Jahren weitere Kontaktmöglichkeiten geschaffen, die von den Inhaftierten sehr gut angenommen werden. Damit konnte ein wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag der Staatsregierung umgesetzt werden.


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