Denkmalfördermittel für den östlichen Brunnen von Friedrich Kracht am Neustädter Markt in Dresden

30.11.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Heute, am 30. November 2022, hat der Sächsische Landeskonservator Alf Furkert an Baubürgermeister Stephan Kühn von der Landeshauptstadt Dresden einen Fördermittelbescheid in Höhe von 500.000 EUR für den Kracht-Brunnen am Neustädter Markt überreicht. Gemeint ist der östliche der beiden nach ihrem Schöpfer Friedrich Kracht so genannten Brunnen, erbaut im Jahr 1979 im Zusammenhang mit der Gestaltung der Hauptstraße und des Neustädter Marktes. Das Wasserspiel ist seit 2002 funktionsunfähig und außer Betrieb. Die Bausubstanz weist erhebliche Schäden auf. Die Springbrunnentechnik fehlt zu großen Teilen.

Sächsischer Landeskonservator Alf Furkert: »Bereits seit 2019 stehen die beiden Brunnen von Friedrich Kracht unter Denkmalschutz. Mit den Denkmalfördermitteln können wir die Wiederherstellung des östlichen Kracht-Brunnens unterstützen und somit ein bedeutendes Zeugnis der Nachkriegsmoderne erhalten. «

Baubürgermeister Stephan Kühn: »Dank der Denkmalförderung des Freistaats Sachsen können wir gemeinsam mit städtischer Finanzierung den Stadtratsbeschluss vom 16. Juli 2020 umsetzen und den stillgelegten östlichen Kracht-Brunnen wieder als Wasserspiel in Betrieb nehmen. Anwohner und Passanten verweilen gern auf der schattigen Platzfläche um die beiden Brunnen. Die Sanierung der Brunnenanlage ist ein wichtiger Beitrag zur Aufwertung des Neustädter Markts und der Hauptstraße.«

Die Fördermittel stammen aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen. Ziel der Sanierung ist die Wiederherstellung des Brunnens in seinem historischen Erscheinungsbild sowie die Realisierung des Wasserbildes mit dem ursprünglichen Programmablauf (zirka 160 Düsen, Unterwasserbeleuchtung, sieben verschiedene Wasserbilder) unter den zeitgemäßen Anforderungen an eine Springbrunnenanlage sowie die Gestaltung des Brunnenumfeldes. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2024 geplant. Die Landeshauptstadt Dresden rechnet mit Kosten von 1,87 Millionen Euro für die Planung, die Erarbeitung von Fachgutachten und die denkmalgerechte Sanierung von Brunnenkörper und Wassertechnik.

Der Neustädter Markt wurde im Jahr 2021 aufgrund seiner ortsgeschichtlichen, städtebaulichen, gartengeschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung in die Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen aufgenommen. Zum neuen Schutzgut gehört die gesamte Platzanlage mit ihrer bemerkenswerten Freiflächengestaltung, welche die historischen und neuen Gestaltungselemente miteinander verbindet und wirkungsvoll in Beziehung zueinander setzt. Neben dem Reiterdenkmal Augusts des Starken und den Nymphenbrunnen gehören auch die beiden Kracht-Brunnen dazu.


Kontakt

Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

Pressesprecherin Sabine Webersinke
Telefon: +49 351 48 430 403
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E-Mail: sabine.webersinke@lfd.sachsen.de
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