Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen

01.12.2022, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab 1. Januar 2019 mit nunmehr 1,8 % pro Jahr beschlossen.

Im Zeitraum vom 30. November bis 15. Dezember 2022 werden die sächsischen Finanzämter geänderte Zinsbescheide in allen offenen Fällen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger übersenden. Hierfür ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Insgesamt werden ca. 500.000 Zinsbescheide von Amts wegen geprüft. Ergibt die Überprüfung, dass sich die Zinsfestsetzung nicht ändert, wird kein Zinsbescheid versandt. Haben Steuerbürgerinnen und -bürger bereits einen Bescheid mit einer Steuererstattung und einer Zinsfestsetzung unter Anwendung des ursprünglichen jährlichen Zinssatzes von 6 % erhalten, besteht insoweit in der Regel ein Vertrauensschutz und es ist keine teilweise Rückzahlung der Zinsen notwendig. Nur wenn der Zins bislang noch nicht festgesetzt wurde, erfolgt dies nun mit dem neuen Zinssatz von 1,8 %. Soweit eine Zahlung zu leisten ist, wird diese zum 19. Januar 2023 fällig.


Kontakt

Landesamt für Steuern und Finanzen

Pressesprecherin Helene Oswald
Telefon: +49 351 827 10100
Telefax: +49 351 827 19999
E-Mail: presse@lsf.smf.sachsen.de

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