Staatsministerin Köpping zum Demokratiefördergesetz der Bundesregierung
15.12.2022, 09:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz) erklärt Staatsministerin Petra Köpping:
»Zunächst begrüße ich ganz außerordentlich, dass das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung – kurz das Demokratiefördergesetz - heute beschlossen hat. Dieses Gesetz würde die rechtlichen Rahmenbedingungen bundesmittelfinanzierter Projekte deutlich verbessern und damit auch in Sachsen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, zivilgesellschaftliches Engagement fördern, jeglicher Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit begegnen sowie die Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe ermöglichen.
Gleichzeitig bedaure ich, dass die langfristige Förderung im Gesetz keine Erwähnung findet. Dies wäre u.a. für die Beratungsstrukturen als unverzichtbares Strukturelement zur Unterstützung von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, der Mobilen Beratung in Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus sowie der Ausstiegsberatung überaus hilfreich.
Sobald das Demokratiefördergesetz final durch den Bundestag beschlossen sein wird, wird es darauf ankommen, das Rahmengesetz mit konkreten Förderrichtlinien auszugestalten. Damit die Bundesförderung für Demokratiestärkung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention in Sachsen auch zukünftig effektiv wirkt, sollten sowohl die Zivilgesellschaft als auch die Länder bei der Erarbeitung der Förderrichtlinien intensiv durch den Bund beteiligt werden. Ein Demokratiefördergesetz täte auch Sachsen gut.«