Einzelplan für Innenressort beschlossen: »Investitionen sind Treiber für gute Verwaltung, Sicherheit und Schutz der Menschen in Sachsen«

20.12.2022, 17:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im Sächsischen Landtag laufen aktuell die finalen Beratungen und Abstimmungen zum Doppelhaushalt 2023/24. Soeben wurde der Einzelplan für das Sächsische Staatsministerium des Innern beschlossen – und damit, vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung des Haushaltsgesetzes, Gesamtausgaben im Geschäftsbereich von über vier Milliarden Euro in zwei Jahren.

»Investitionen in das Innenressort sind Treiber für gute Verwaltung, Sicherheit und Schutz der Menschen in Sachsen. Es sind Investitionen in unsere Lebensqualität. Auf über 400 Seiten wird im Einzelplan des Innenministeriums die finanzielle Basis dafür gelegt«, so Innenminister Armin Schuster. Für die Beschäftigten im Geschäftsbereich des Innenressorts stehen im Jahr 2023 17.102 Stellen, davon 14.315* bei der Polizei, und im Jahr 2024 17.381 Stellen, davon 14.581* bei der Polizei, zur Verfügung.

Personalaufwuchs in der Landesdirektion

Im nächsten Doppelhaushalt erhält auch die Landesdirektion, die zum Geschäftsbereich des Innenressorts gehört, 100 zusätzliche Stellen. »Die personelle Stärkung der Landesdirektion als Dienstleister an der Schnittstelle zu den Kommunen ist ein gemeinsamer Schwerpunkt und ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung«, erklärt Innenminister Schuster und ergänzt: »Das ist der richtige Weg. Mittelfristig noch nicht ausreichend, aber es ist ein substanzieller Schritt.« Allein 2022 wurden bis November bereits mehr als das 3,5-fache an Asyl-Zugängen in den Landesaufnahmeeinrichtungen im Vergleich zum Jahr 2020 verzeichnet; insgesamt über 300.000 Anträge auf Corona-Entschädigungsleistungen und -erstattungen gemäß § 56 IfSG sind bei der LDS eingegangen – alles Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion, die Personal fordern und binden. Die für das zusätzliche Personal veranschlagten Ausgaben betragen für die beiden Haushaltsjahre insgesamt rund 14,1 Mio. Euro.

Neue Polizeihubschrauber, Waldbrandbekämpfung, Feuerwehrförderung und ein Institut zur Bevölkerungsschutzforschung

Bei Sicherheit und Schutz wird nicht nur in Personal investiert, es geht auch um die Stärkung der Infrastruktur. Die Waldbrandereignisse im Sommer dieses Jahres – insbesondere in der Sächsischen Schweiz, der Gohrischheide und in Arzberg – haben gezeigt, dass dringende Maßnahmen im Brandschutz unumgänglich sind. »Daher war es mir ein wichtiges Anliegen, unsere Feuerwehren für diese Szenarien zusätzlich zu ertüchtigen und neu zu investieren«, so Innenminister Armin Schuster. Von 2023 bis 2026 stehen hier insgesamt 30 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Es geht u. a. in Investitionen in Spezialfahrzeuge und Sonderausstattung: Großtanklöschfahrzeuge, die auch Mal 10.000 Liter Wasser fassen können; kleine, geländegängige Löschfahrzeuge oder mobile Technik zur Ortung von tiefliegenden Glutnestern.

Auch in drei neue Polizeihubschrauber der Vier-Tonnen-Klasse werden insgesamt 60 Mio. Euro bis 2025 investiert. Sie verfügen über ein erweitertes Leistungsspektrum und können somit multifunktional, z. B. beim Transport von Spezialkräften oder Ausstattung in größeren Einsatzlagen eingesetzt werden. Daneben können sie durch ihre Löschfähigkeit auch bei Wald- und Vegetationsbränden helfen.

Ebenso werden die Investitionen beim kommunalen Brandschutz auf hohem Niveau fortgeführt – 40 Mio. in 2023, ein Jahr später sind es 36 Mio. Euro. Zusätzlich wird es ein Landesförderprogramm für Sirenen geben, insgesamt stehen im Doppelhaushalt 3,2 Mio. zur Verfügung. »Die Fortführung der kommunalen Brandschutzförderung auf hohem Niveau ist immens wichtig, um die Feuerwehrtechnik im Freistaat modern zu halten«, so der Staatsminister. Und weiter: »Sirenen sind ein wichtiges Warnmittel. Wenn es darauf ankommt, rettet ihr Einsatz Menschenleben. Mit beiden Initiativen liegen wir bundesweit im Verhältnis mit an der Spitze.«

Darüber hinaus soll ein Institut zur Bevölkerungsschutzforschung gegründet werden – mit dem Ziel, die Akteure im Bevölkerungsschutz, also Freistaat, Kommunen, freie Träger und Hilfsorganisationen, bei der weiteren zukunftsorientierten Entwicklung des Bevölkerungsschutzes zu beraten und wissenschaftlich zu begleiten. Bis 2026 stehen hierfür knapp eine Million Euro zur Verfügung.

Personalaufwuchs bei der Polizei, Polizeifachschulen bleiben bestehen

518 neue Stellen für Polizeibeamtinnen und -beamte sind im kommenden Doppelhaushalt vorgesehen. »Mit diesem Aufwuchs können alle Anwärterinnen und Anwärter, die ihre Ausbildung und ihr Studium in den Jahren 2023 und 2024 abschließen, in den aktiven Dienst übernommen werden. Das ist ein weiterer Schritt beim Personalaufbau der Polizei und bedeutet mehr junge, bestens ausgebildete Polizisten für die Sicherheit im Freistaat«, freut sich Schuster. Der Einstellungskorridor in die polizeiliche Ausbildung bzw. das Studium beträgt 500 in 2023 und 450 in 2024. Mit Blick auf die Ausbildung sagt Innenminister Armin Schuster: »Schneeberg, Chemnitz, Leipzig – das sind die aktuellen Standorte unserer Polizeifachschulen, die wir zur Ausbildung unserer jungen Polizisten brauchen. Und das werden sie auch künftig sein. Für den angeschobenen Modernisierungsprozess unserer Polizei – ein wichtiger Teil ist die Neustrukturierung der Ausbildung – brauchen wir alle drei Standorte.«

Multidisziplinäres Forschungsinstitut an der Hochschule Meißen

An der Hochschule Meißen soll ein inter- und multidisziplinär ausgerichtetes Forschungsinstitut entstehen – mit dem Ziel, Kompetenzen in den Bereichen Verwaltungs- und Personalmanagement, Verwaltungsdigitalisierung, Verwaltungsinnovation und öffentliche Finanzen zu konzentrieren und als gemeinsames Dach für die Forschungsvorhaben der Hochschule zu fungieren. Hierfür sind im Doppelhaushalt über 2,2 Mio. Euro vorgesehen.

Finanzielle Sicherheit für den Sport

60,2 Millionen Euro Sportförderung in 2023 und 59 Mio. Euro in 2024 – das sind 6,6 Mio. bzw. 5,4 Mio. Euro mehr als 2022. Zusätzlich wird ein Investives Sonderprogramm für Sportstätten des organisierten Wintersports aufgelegt, im Doppelhaushalt mit einem Umfang von insgesamt 6,5 Mio. Euro. Außerdem wird die Förderung des Landessportbundes um 2,5 Mio. Euro erhöht, auf jährlich 28,8 Mio. Euro. »Ein starkes Zeichen für den organisierten Sport in unserem Freistaat, der so viele Menschen verbindet«, so Schuster.

Wahlen werfen Schatten voraus

Auch werfen die Landtagswahlen und die Wahlen zum Europäischen Parlament ihre Schatten voraus – beide Parlamente werden 2024 gewählt, das Europaparlament voraussichtlich im Frühjahr, das Landesparlament voraussichtlich im Sommer. Für die Durchführung der Wahlen, vorrangig auf kommunaler Ebene, sind insgesamt rund 8,4 Mio. Euro vorgesehen: 4,9 Mio. Euro für die Landtagswahl, 3,5 Mio. Euro für die Europawahl.

Mehr Handlungssicherheit für Tätigkeit auf kommunaler Ebene

Um 15 Prozent werden die Zuwendungen an die kommunalpolitischen Bildungsvereine erhöht – jährlich um rund 1,3 Mio. Euro. Aufgabe der Vereine ist es, interessierten Bürgern die Funktionsweisen der kommunalen Selbstverwaltung näherzubringen und sie zu befähigen, aktiv mitzuwirken. Vor allem für Mandatsträger oder in Vorbereitung eines geplanten kommunalpolitischen Engagements bieten die Vereine jede Menge Bildungsangebote.

Innenminister Armin Schuster resümiert: »Der Etat für das Innenministerium zeigt die Handlungsstärke der Koalition, bei der ich mich auch im Namen aller Beschäftigten bedanke.«

Kennzahlen zum Einzelplan des Sächsischen Staatsministeriums des Innern:

  • Ausgaben gesamt:

2.053.015,4 TEUR (2023)
2.123.332,8 TEUR (2024)

  • Personalausgaben:

1.046.050,1 TEUR
1.089.160,6 TEUR

  • Waldbrandbekämpfung:

3.000 TEUR (2023)
7.000 TEUR (2024)

  • Kommunaler Brandschutz (EPL 03 und EPL 15):

40.000 TEUR (2023)
36.000 TEUR (2024)

  • Sirenenförderung:

1.600 TEUR (2023)
1.600 TEUR (2024)

  • Sportförderung:

60.200 TEUR (2023)
59.000 TEUR (2024)

  • Landtags und Europawahl:

Landtag: 4.950,0 TEUR (24)
Europa: 3.500,0 TEUR (24)

  • Aufenthalt, Unterbringung, Rückführung:

343.799 TEUR (2023)
347.602 TEUR (2024)

Sowohl Stellen für Polizeivollzugsdienst als auch für Verwaltung*


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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