Schwerer Verkehrsunfall am Autobahnparkplatz der BAB 17 "Am Heidenholz"

27.12.2022, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Pirna

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 55-jährigen Tschechen Anklage zum Amtsgericht Pirna – Strafrichter – wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung erhoben.
Der Beschuldigte befuhr am 17.09.2021 gegen 20:30 Uhr mit einem Sattelzug bestehend aus einer Zugmaschine und einem Auflieger aus Richtung Dresden kommend in Richtung Prag den Autobahnparkplatz der BAB 17 »Am Heidenholz« in Bad Gottleuba-Berggießhübel.

Auf Höhe des auf dem Parkplatz ordnungsgemäß abgeparkten Aufliegers des Sattelschleppers eines zur Tatzeit 45-jährigen geschädigten Rumänen blieb der Beschuldigte mit dem rechten Teil seines Aufliegers am hinteren, linken Teil des Aufliegers des Geschädigten hängen und zog diesen in Richtung eines danebenstehenden Sattelschleppers. Der Geschädigte, der sich zu diesem Zeitpunkt zwischen den Aufliegern befand, wurde durch das Zusammenschieben eingeklemmt und tödlich verletzt.

Der Beschuldigte entfernte sich sodann vom Unfallort, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Er konnte aufgrund zügiger Zusammenarbeit der deutschen und tschechischen Polizei- und Justizbehörden schnell ermittelt werden.

Der bislang in Deutschland nicht vorbestrafte Beschuldigte hat den Vorwurf der fahrlässigen Tötung eingeräumt.
Das Amtsgericht Pirna wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Pirna bestimmt.

Soweit dem Beschuldigten unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last lag, hat die Staatsanwaltschaft Dresden das Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Der Beschuldigte hat angegeben, den Unfall nicht bemerkt zu haben. Dies konnte ihm im Ergebnis eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens nicht widerlegt werden.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

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