Neues Jahr – neue Aufgaben: Sächsische Behörden müssen Transparenzgesetz umsetzen
28.12.2022, 10:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Am 1. Januar 2023 tritt das Sächsische Transparenzgesetz in Kraft. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit auch in Sachsen ein Informationszugangsrecht. Fortan können sie bei transparenzpflichtigen Stellen die Herausgabe bestimmter Informationen beantragen. Das umfasst beispielsweise Gutachten, Studien, Berichte oder Bescheide. Bis Ende 2026 muss zudem eine Transparenzplattform eingerichtet sein, über die die öffentliche Verwaltung vorhandene Informationen online bereitstellt.
Die Einhaltung des Gesetzes wird von Dr. Juliane Hundert kontrolliert. Als Sächsische Datenschutzbeauftragte ist sie nun auch Transparenzbeauftragte.
»Transparenz zeugt von einem modernen Staatsverständnis. Sie hilft Verfahren und Hintergründe zu verstehen und stärkt das Vertrauen in Politik und Verwaltung. Das Sächsische Transparenzgesetz kann dafür einen wichtigen Beitrag leisten. Als Transparenzbeauftragte freue ich mich, diesen Prozess begleiten und mitgestalten zu können«, erklärt Dr. Juliane Hundert.
Antworten auf häufige Fragen
Welche Behörden in Sachsen transparenzpflichtig sind, erfahren Bürgerinnen und Bürger auf der Website der jeweiligen Stelle. Besteht eine Transparenzpflicht, muss die Startseite einen entsprechenden Hinweis enthalten. Andere Fragen lassen sich nicht immer so einfach und kurz beantworten, beispielsweise welche Informationen man erhalten kann und welche vom Gesetz ausgenommen sind, was bei der Beantragung zu beachten ist, wann Kosten entstehen und was zu tun ist, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Interessierte in der Broschüre »Das Transparenzgesetz – Ihr Recht auf Informationszugang«. Das Dokument ist auf der Website der Sächsischen Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Dort gibt es auch einen Musterantrag zum Download sowie weitere hilfreiche Informationen: www.sdb.de/transparenz
Neue Aufgaben für die Sächsische Datenschutzbeauftragte
Wer seinen Transparenzanspruch als verletzt ansieht, kann sich an Dr. Juliane Hundert wenden. Als Transparenzbeauftragte ist sie sowohl Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger als auch für transparenzpflichtige Stellen. Sie berät, vermittelt und spricht Empfehlungen aus. Des Weiteren kann sie gegenüber Behörden unter anderem Auskünfte verlangen, Akteneinsicht nehmen, zu Stellungnahmen und ordnungsgemäßen Verfahren auffordern sowie Verstöße beanstanden. Alle zwei Jahre berichtet sie dem Landtag und der Staatsregierung über ihre Tätigkeit.
Dr. Juliane Hundert: »In den vergangenen Monaten verzeichnete ich ein zunehmendes Interesse am Transparenzgesetz. Etliche Behörden wendeten sich mit ihren Fragen an mich, ebenso Bürgerinnen und Bürger. Zudem habe ich bereits auf Veranstaltungen über die Möglichkeiten und Grenzen des Transparenzgesetzes gesprochen und nützliche Informationen auf meiner Website bereitgestellt. Diese Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig und wird auch in den kommenden Monaten viel Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb freue ich mich, dass meine Behörde für die zusätzlichen Aufgaben personelle Unterstützung erhält. Für die Tätigkeit als Transparenzbeauftrage hat der Sächsische Landtag vor Weihnachten zwei neue Stellen genehmigt. Dafür bedanke ich mich bei den Abgeordneten.«
Über die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte ist für Sachsen die unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies ergibt sich im Hinblick auf nicht-öffentliche Stellen (z. B. Unternehmen und Vereine) aus § 14 Absatz 2 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes; im Hinblick auf öffentliche Stellen (z. B. Behörden) aus § 14 Absatz 1 desselben Gesetzes.
Seit 2022 hat Dr. Juliane Hundert das Amt inne und wird in ihrer Dienststelle in Dresden von knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Die Sächsische Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach. Zu den weiteren Aufgaben zählt unter anderem die Beratung sächsischer Verantwortlicher bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Mit Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes übernimmt Dr. Juliane Hundert ab 2023 auch die Funktion der Transparenzbeauftragten.