Terminhinweis: Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Seenotrettungsvereins durch Wahlflyer der AfD?
20.01.2023, 14:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
24.01.2023, 11.00 Uhr, Saal 3.7, Oberlandesgericht Dresden
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts verhandelt am 24. Januar über eine Berufung in einer einstweiligen Verfügungssache. Der Kläger ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck in der Rettung von Menschen aus Seenot besteht. Beklagt ist der Kreisverband der AfD Dresden.
Im OB-Wahlkampf in Dresden 2022 hat die Beklagte einen Flyer verteilt, in dem sich die Äußerung findet: «Hilbert/Jähnigen unterstützen die Initiative "sicherer Hafen". Folge: Förderung von Schlepperorganisationen wie Mission Lifeline mit Steuergeldern. Mit diesen Geldern finanziert diese Organisation die Überfahrt von Nordafrikanern über das Mittelmeer in unsere Sozialsysteme". Der Kläger macht geltend, eine solche steuerliche Förderung habe es nicht gegeben, die Äußerung sei eine unwahre Tatsachenbehauptung, die sein Persönlichkeitsrecht verletze und seinen Kredit gefährde (§ 824 BGB).
Das Landgericht hat die Äußerung für eine zulässige Meinungsäußerung gehalten und die Klage abgewiesen. Gegen diese Entscheidung wendet sich der Kläger mit der Berufung.
Aktenzeichen: 4 U 2331/22