Meisterbonus wird auf 2.000 Euro verdoppelt
25.01.2023, 10:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wirtschafts- und Arbeitsminister Dulig: »Wir stärken die berufliche Aus- und Weiterbildung«
Wer in Sachsen erfolgreich seinen Meister macht, erhält ab diesem Jahr einen Zuschuss von 2.000 Euro und damit doppelt so viel wie bisher. »Mit dem verdoppelten Meisterbonus honorieren wir diese wichtige Qualifikation und stärken gleichzeitig die berufliche Aus- und Weiterbildung«, so Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig. »Das ist ein Beitrag zur Fachkräftesicherung, denn die Meister von heute sind die Ausbilder von morgen und garantieren auch in Zukunft Facharbeit von hoher Qualität.«
Jörg Dittrich, Präsident des Sächsischen Handwerkstags und Präsident der Handwerkskammer Dresden, stellt fest: »Die Erhöhung des Meisterbonus auf 2.000 Euro ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Staatsregierung löst damit das dem Handwerk gegebene Versprechen ein. Das Studium ist jedoch für Studenten bekanntlich kostenfrei. Unser Ziel ist allerdings die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung.«
Die Anhebung des Meisterbonus‘ ist Teil der gemeinsamen »Richtlinie Berufliche Bildung« des Wirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums und des Innenministeriums, die am 24. Januar vom Kabinett beschlossen wurde.
»Wir wollen die Attraktivität der beruflichen Bildung weiter steigern«, so Minister Dulig weiter. »Die Ausbildung im Betrieb ist die bestmögliche und auf bundesweit einheitlichen Standards beruhende Form der Fachkräftesicherung. Sachsens Wirtschaft benötigt ausreichend und qualifizierte Fachkräfte, vor allem auf Facharbeiterebene – weit mehr als Akademiker. Darüber hinaus sichert die duale Ausbildung die Reaktionsfähigkeit der Betriebe auf die anstehenden Transformationsprozesse.«
Wegen der kleinteiligen Betriebsstruktur in Sachsen können viele Betriebe Teile der Ausbildung nicht selbst durchführen und nutzen das im Berufsbildungsgesetz vorgesehene Angebot der Berufsbildungszentren zur überbetrieblichen Ausbildung. Die »Richtlinie Berufliche Bildung« unterstützt genau dieses Angebot und die dazu notwendige Bildungsinfrastruktur.
Auch die Zuschüsse für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk können nun erhöht und damit die auskömmliche Finanzierung dieser wichtigen Ausbildungsinhalte gewährleistet werden.
Das Handwerk prägt kein anderes Bundesland so stark wie Sachsen. Der Freistaat hat die höchste Handwerksdichte bundesweit: Jedes vierte Unternehmen (36.500) ist diesem Sektor zuzuordnen. Zudem weist Sachsen bundesweit die zweithöchste Beschäftigtendichte im Handwerk auf: Mehr als 285.000 Menschen – jede/r siebente Erwerbstätige – finden im Handwerk ihren Beruf bzw. ihre Berufung.
Struktur- und demografischer Wandel, Digitalisierung, Dekarbonisierung und die andauernde Corona-Pandemie stellen Beschäftigte und Unternehmen vor große Herausforderungen. Berufliche Weiterbildung ist damit ein weiterer wichtiger Schlüssel zur langfristigen Fachkräftesicherung. Mit dem im Doppelhaushalt 2023/24 zur Verfügung gestellten Mitteln für die berufliche Bildung wird die Richtlinie Berufliche Bildung im Sommer um eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erweitert.
Hintergrund:
In Sachsen gibt es seit 2016 bei erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung einen Zuschuss vom Freistaat, der bisher bei 1000 Euro lag. Profitieren können Meister im Handwerk, der Industrie sowie Fachmeister, die in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben. Die Änderungsrichtlinie wurde am 24. Januar 2023 vom Kabinett gebilligt und tritt rückwirkend zum 1.Januar2023 in Kraft. Mit dem am 20.12.2022 vom Landtag verabschiedeten Doppelhaushalt 2023/2024 wurde eine auskömmliche Budgetierung der Fördergegenstände der Richtlinie erreicht. Eine nachhaltige Förderung der beruflichen Bildung ist mit der Richtlinie gesichert. Mit der Veröffentlichung ist im Februar zu rechnen.
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