Terminhinweis: OLG verhandelt erneut in Musterfeststellungsverfahren über Zinsanpassungsklauseln
26.01.2023, 14:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
5 MK 1/22
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. ./. Ostsächsische Sparkasse Dresden
Termin: 30.01.2023, 13:00 Uhr, Saal 2.5
Am Montag, dem 30. Januar 2023, verhandelt der 5. Zivilsenat erneut über eine Musterfeststellungsklage, die der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. eingereicht hat.
Die klagende Verbraucherzentrale begehrt im Rahmen einer Musterfeststellungsklage die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Zinsberechnung bei von der beklagten Ostsächsischen Sparkasse vor Juli 2010 ausgereichten Sparverträgen »S-Prämiensparen flexibel«.
Wie in den parallel geführten Verfahren gegen verschiedene Sparkassen in Sachsen geht es um die Frage, ob die Beklagte bisher die Zinsen aus den Sparverträgen falsch berechnet hat, weil, so der Kläger, eine Zinsänderungsklausel nicht wirksam vereinbart worden sei. Deshalb sei nunmehr im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung ein die Interessen beider Vertragsparteien angemessen berücksichtigender Referenzzinssatz zu bestimmen.
Der Senat hat in dieser Sache bereits am 9. November 2022 mündlich verhandelt. Bei dem nun anstehenden Fortsetzungstermin soll zur Bestimmung eines geeigneten Referenzzinssatzes ein Sachverständiger vernommen werden. Der Sachverständige, Professor für Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre, hat in vergleichbar gelagerten Verfahren ein Gutachten erstattet, das im vorliegenden Fall verwertet werden soll.
Es handelt sich um einen Termin zur Beweisaufnahme. Mit einer Entscheidung ist an diesem Tag nicht zu rechnen.