Über 75 Prozent der Grundsteuererklärungen in Sachsen eingegangen
03.02.2023, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Bei den sächsischen Finanzämtern sind über 75 Prozent der Erklärungen bis zu diesem Stichtag eingegangen. Mit rund 87 Prozent der Erklärungen wurde der weitaus überwiegende Teil elektronisch abgegeben.
Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Mein Dank geht an alle, die ihre Erklärungspflicht pünktlich erfüllt haben. Die Erklärungsquote zeigt: Auf die Sachsen ist Verlass. Mir ist bewusst, dass die Erklärungsabgabe so manchem viel Zeit und Mühe gekostet hat.«
Wer den Abgabetermin verpasst hat, bleibt dennoch zur Erklärung verpflichtet. Für alle Grundstücke in Sachsen muss eine Erklärung abgegeben werden. Alle müssen vom Finanzamt neu bewertet werden.
Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Die zeitnahe Neubewertung durch die Finanzämter ist Voraussetzung dafür, dass die Kommunen ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer auf Basis der neuen Werte erheben können. Die Grundsteuer ist eine laufende, verlässliche Einnahmequelle der Kommunen. Mit ihr können viele wichtige Projekte in den Kommunen weiter finanziert werden, so kommt sie letztendlich ihren Einwohnern zugute.«
Die säumigen Eigentümer werden in den nächsten Wochen vom Finanzamt zunächst schriftlich an die Abgabe der Erklärungen erinnert. Die Finanzämter können außerdem bei Nichtabgabe der Erklärung die Besteuerungsgrundlagen schätzen. All das würde für die betroffenen Eigentümer zusätzlichen Aufwand und gegebenenfalls auch Mehrkosten bedeuten.
Noch fehlende Erklärungen können weiterhin elektronisch beispielsweise über ELSTER oder – wenn dafür keine Möglichkeit besteht – in Papierform abgegeben werden. Auch die Informationsmöglichkeiten unter www.grundsteuer.sachsen.de einschließlich der Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen und dem Grundsteuerportal Sachsen stehen weiterhin zur Verfügung. Im Grundsteuerportal können viele für die Erklärung erforderliche Angaben für jedes Grundstück wie Gemarkung, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl kostenlos abgerufen werden.