Dulig: »Wir brauchen das Bekenntnis des Bundes, die Regionalisierungsmittel dauerhaft zu erhöhen«

03.03.2023, 12:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In der heutigen Sitzung des Bundesrates hat der sächsische Verkehrsminister Martin Dulig Stellung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung genommen, der die unbefristete Einführung des Deutschlandtickets durch die Länder zum Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement vorsieht.

»Mit dem heutigen Beschluss sagen wir Länder Ja, zu einem längerfristigen günstigen Tarifprodukt für unsere Bürgerinnen und Bürger. Und wir wollen, dass es erfolgreich ist. Die letzten Wochen und Monate der Diskussion zur Einführung des Deutschlandtickets waren durchaus ein sehr zähes Ringen, dennoch sind nicht alle Fragen beantwortet. Die Aufgabenträger brauchen die Sicherheit und Garantie der Finanzierung. Deshalb müssen wir eine Verbindlichkeit herstellen, die über das Jahr 2024 hinausgeht. Es geht vor allem um die Sicherung und Stärkung des ÖPNV. Darum muss es unser gemeinsames Interesse sein, die Frage der Verbindlichkeit nach der Zeit der Einführung bereits jetzt zu regeln. Wir müssen die Angebotsseite entwickeln. Daher brauchen wir eine dauerhafte Erhöhung der Regionalisierungsmittel, den Ausbau der Infrastruktur und wir brauchen Qualität. Denn was nützt das beste Ticket, wenn der Bus nicht fährt«, forderte Minister Martin Dulig in seiner Rede.

Hintergrund:

Anfang November 2022 hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundesregierung über die weitere Finanzierung des ÖPNV geeinigt. Für die Einführung eines bundesweit geltenden ÖPNV-Tickets, dem »Deutschlandticket«, stellen Bund und Länder für einen Ausgleich der Einnahmeverluste und weiterer Kosten gemeinsam Mittel ab 2023 in Höhe von 1,5 Mrd. Euro jährlich zur Verfügung.
Darüber hinaus war die Sicherstellung einer Grundfinanzierung des ÖPNV, durch eine bessere Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln durch den Bund, Bedingung für die Einführung des Deutschlandtickets. Dafür stellt der Bund den Ländern von 2022 bis 2031 rund 17,3 Milliarden Euro zusätzlich an Regionalisierungsmitteln zur Verfügung.

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