Afrikanische Schweinepest: Staatsministerin bekräftigt Forderung nach Änderung des EU-Rechts

06.03.2023, 15:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Brauchen stärkere solidarische Beteiligung an den Kosten der ASP-Bekämpfung«

Eine Änderung der bestehenden EU-Regelung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und eine größere finanzielle Beteiligung von Bund, Ländern und Europäischer Union hat Sachsens Staatsministerin Petra Köpping auf der heutigen Kabinettssitzung in Brüssel gefordert. Die Ministerin und der Leiter des ASP-Krisenstabs, Staatssekretär Sebastian Vogel, hatten bereits im Rahmen ihrer Brüsselreise im September 2022 für diese Änderungen geworben. Die Restriktionsmaßnahmen beim Auftreten der ASP bei Haus- und/oder Wildschweinen sollten voneinander entkoppelt werden. Köpping forderte die Europäische Kommission erneut auf, ihre Bekämpfungsstrategien zu differenzieren. Unterschiedliche Verbreitungswege des Virus (Punkteintrag in Wildtierbestand; Punkteintrag in Haustierbestand; Flächeneintrag in Wildtierbestand) erforderten unterschiedliche Herangehensweisen. Nach EU-Recht wird derzeit eine strikte Bekämpfung der ASP im Wildtierbestand eingefordert, obwohl nach vorliegenden Informationen in Sachsen kein Eintrag in den Haustierbestand durch ein Wildtier erfolgte. So können die ASP-Ausbrüche bei Hausscheinen in Baden-Württemberg und Niedersachsen nicht mit infizierten Wildschweinen in Zusammenhang gebracht werden, sondern nur durch den Menschen verursacht worden sein.

Ministerin Köpping erklärt: »Wir sind zu enorm aufwändigen und teuren Bekämpfungsmaßnahmen der Schweinepest gezwungen, obwohl es keinen Beleg dafür gibt, dass sich das ASP-Virus von Wildschweinen zu Hausschweinen übertragen hat. Zudem gibt es bislang kein Beispiel einer erfolgreichen Bekämpfung der ASP im Wildtierbestand. Genau dies wird aber von uns gefordert. Deswegen werbe ich erneut dafür, dass für die ASP-Bekämpfung eine Herangehensweise gewählt wird, bei der die Einträge in Haus- und Wildtierbestände unterschiedlich bewertet werden und somit unterschiedliche Bekämpfungsansätze angelegt werden können. Dann wären nur diejenigen landwirtschaftlichen Tierhalter betroffen, in deren Bestand die Seuche ausgebrochen ist. Wegen der ASP-Fälle bei Wildschweinen gelten aber für alle Haltungen von Hausschweinen strenge Restriktionen. Allein der Umstand, dass die schweinehaltenden und fleischverarbeitenden Unternehmen in einer ASP-Restriktionszone liegen, stellt die Betriebe vor existenzbedrohende wirtschaftliche Probleme. Das muss sich ändern.«

Aufgrund umfangreicher Bekämpfungsmaßnahmen und eines komplexen Krisenmanagements konnte in Sachsen im letzten halben Jahr eine weitere Ausbreitung der ASP weitgehend unterbunden werden. Der Ausbruch der Tierseuche konnte auf die aktuelle Restriktionszone in den Landkreisen Görlitz, Meißen und Bautzen beschränkt werden. Mit der Errichtung von doppelten Zaunverläufen im Osten, Norden und Westen dieses Gebiets soll zusätzlich verhindert werden, dass das ASP-Virus weiterhin aus Polen nach Sachsen vordringt bzw. es sich in Sachsen weiter ausbreitet.

Staatsministerin Petra Köpping thematisierte in der Kabinettssitzung und in vielen Gesprächen in Brüssel erneut eine stärkere finanzielle Beteiligung von Europäischer Union, Bund und Ländern. Sachsen hat seit dem ersten ASP-Fall am 31. 10. 2020 bis zum Ende des Jahres 2022 annähernd 40 Millionen Euro für die ASP-Bekämpfung ausgegeben. Allein für das Jahr 2023 sind dafür weitere 18 Millionen Euro in den Landeshaushalt eingestellt. Über die Ländervereinbarung »Solidarisches Finanzierungsmodell« der Agrarministerkonferenz vom 1. April 2022 haben sich die übrigen Bundesländer mit rund vier Millionen Euro an den Kosten für Wildschutzzäune im Bereich des gesamten Grenzverlaufs zwischen Deutschland und Polen beteiligt. Davon entfielen auf Sachsen rund eine Million Euro. Das Sozialministerium hat im Jahr 2021 gegenüber der Europäischen Kommission erreicht, dass die EU Kofinanzierungsmittel für Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen gewährt. Für den Zaunbau konnten dadurch eine Million Euro beantragt worden, von denen erste Abschlagszahlungen erfolgt sind.

»Wir wissen, dass die Tierseuchenbekämpfung Ländersache ist. Aber bei einem so massiven und andauernden Ausbruch wie der Afrikanischen Schweinepest werden die Bundesländer weitgehend allein gelassen. Wir bilden mit unseren Maßnahmen eine Barriere, damit weitere Regionen der Bundesrepublik und Europas von dieser Tierseuche verschont bleiben. Deshalb finde ich es angemessen, dass sich Europa, Bund und Länder auch stärker solidarisch an den enormen Kosten für Zaunbau, Kadaversuche und verstärkter Bejagung beteiligen«, erklärt die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato 2032 ASP-Fälle nachgewiesen. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022 und 2023 einzelne Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.

Alle aktuellen Informationen zu Afrikanischen Schweinepest hier: https://www.sms.sachsen.de/aktuelles-6610.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang