Sachsen geht mit gutem Beispiel voran - Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue
28.03.2023, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
In der heutigen Kabinettssitzung hat die Sächsische Staatsregierung den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften auf den Weg gebracht.
Damit wird ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung des vom Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) vorgeschlagenen Maßnahmenkatalogs für ein entschlossenes Vorgehen gegen Extremistinnen und Extremisten im öffentlichen Dienst erreicht. Der Maßnahmenkatalog sieht ein Bündel an verschiedenen gesetzlichen Neuerungen auf Bundes- und Landesebene vor, um den Staatsdienst besser gegen Verfassungsfeinde zu wappnen. Zwei der dort angesprochenen Punkte haben nun Eingang in den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Verfassungstreue gefunden.
Justizministerin Katja Meier: »Aktuelle Entwicklungen zeigen uns immer wieder, dass die vorhandenen rechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um entschlossen und konsequent gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst vorzugehen. Daher freue ich mich besonders, dass wir heute in Sachsen mit gutem Beispiel vorangehen und ein erster Teil unseres Maßnahmenkatalogs eine wichtige und entscheidende Wegmarke passiert hat. Die im Entwurf vorgeschlagenen Reformen im Bereich des Disziplinarrechts machen den öffentlichen Dienst und die Justiz widerstandsfähiger gegen Extremistinnen und Extremisten. Gleichzeitig respektieren sie das hohe Gut der richterlichen Unabhängigkeit. Ein erster Schritt ist gemacht, es müssen jedoch noch weitere Folgen. Mit Blick auf die Bundesebene liegt noch viel Arbeit vor uns, um den von mir vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog vollständig umzusetzen.«
Im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhabens sind Änderungen des Sächsischen Disziplinargesetzes sowie des Sächsischen Richtergesetzes geplant. Auf Initiative des SMJusDEG soll es durch eine Änderung des Sächsischen Disziplinargesetzes zukünftig möglich sein, in Fällen, bei denen etwa ein Verstoß gegen das Mäßigungsgebot oder die Verpflichtung zur Verfassungstreue Gegenstand des aktuellen oder früheren Disziplinarverfahrens ist, eine wirksamere Durchsetzung von Disziplinarmaßnahmen zu erreichen. Hierzu werden die Fristen zum Disziplinarmaßnahmeverbot sowie zum Verwertungsverbot hinsichtlich früherer Disziplinarmaßnahmen spürbar verlängert. Darüber hinaus sollen im Rahmen einer Änderung des Sächsischen Richtergesetzes die disziplinarrechtlichen Zuständigkeiten in Verfahren gegen Richterinnen und Richter teilweise neu geordnet werden. Die beabsichtigte neue Vorschrift soll insbesondere eine Regelung zur Zuständigkeit bei Verfahren treffen, in denen ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue im Raum steht. In diesen Fällen soll das SMJusDEG Verfahren an sich ziehen und so für eine einheitliche Handhabung in der gesamten sächsischen Justiz sorgen können.
Ein weiterer wichtiger Teil des Gesetzentwurfes, der auf das SMJusDEG zurückgeht, ist die Einführung einer Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz vor jeder Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf und auf Probe im allgemeinen Justizvollzugsdienst und auch vor jeder Ernennung zur Leiterin/zum Leiter sowie zur stellvertretenden Leiterin/zum stellvertretenden Leiter einer Justizvollzugsanstalt. Damit wird wiederum ein Teil des Gesamtkonzepts der Staatsregierung gegen Rechtsextremismus umgesetzt. Justizministerin Katja Meier: »Neben den disziplinarrechtlichen Neuerungen im Gesetzentwurf stellt dieser Teil einen ebenso wichtigen weiteren Baustein dar, um unsere rechtsstaatlichen Institutionen vor Extremistinnen und Extremisten zu schützen. Hierfür ist die Etablierung entsprechender präventiver Maßnahmen notwendig. Mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen schaffen wir die rechtliche Grundlage, um bereits bei der Einstellung von Bediensteten im Justizvollzug noch genauer hinschauen zu können. Ich halte diese punktuelle Neuerung für notwendig, da die Kolleginnen und Kollegen in den Justizvollzugsanstalten eine enorm hohe Verantwortung mit Blick auf die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols in einem grundrechtssensiblen Bereich ausüben.«
Diese Regelungen werden mit Blick auf die besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben im Justizvollzug eingeführt. Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit verfassungsfeindlicher Gesinnung gefährdet im Vergleich zu anderen Beamtengruppen in größerem Maße die Stabilität der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Justizvollzugsbedienstete sind als Repräsentanten der vollziehenden Gewalt und als Grundpfeiler der rechtsstaatlichen Ordnung ganz besonders zur Rechtstreue verpflichtet, um das für einen funktionstüchtigen Rechtsstaat unabdingbare Vertrauen der Bevölkerung in eine der Werteordnung des Grundgesetzes entsprechenden Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Sie setzen von Amts wegen das staatliche Gewaltmonopol durch und wirken zugleich als Vorbild für straffällige Menschen auf deren Reintegration in die Gesellschaft hin. Die Öffentlichkeit erwartet ein vorbehaltloses Einstehen für den demokratischen Rechtsstaat und die Grundrechte.
Nähere Informationen zu dem Maßnahmenkatalog sind unter: https://www.justiz.sachsen.de/smj/massnahmen-fuer-ein-entschlossenes-vorgehen-gegen-extremisten-im-oeffentlichen-dienst-6350.html abrufbar.