Sachsen verlängert Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge

03.04.2023, 16:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 haben mehrere tausend Menschen Schutz im Freistaat Sachsen gesucht. Viele Schutzsuchende kamen mit ihren in der Ukraine zugelassenen Kraftfahrzeugen nach Deutschland. Für diese Fahrzeuge galt zunächst für den Zeitraum von einem Jahr eine Ausnahmeregelung. Eine Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland war nicht erforderlich. Spätestens ein Jahr nach Grenzübertritt müssen diese Fahrzeuge in Deutschland zugelassen werden (§ 20 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Diese Jahresfrist endet derzeit in vielen Fällen.

Abweichend davon dürfen nun in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge mit einer dort gültigen Zulassungsbescheinigung sowie eines ausreichenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes auch weiterhin am Verkehr teilnehmen.
Die Ausnahme gilt für die Dauer des Versicherungsschutzes, längstens bis zum 30. Juni 2023.

Verkehrsminister Martin Dulig: »Ich freue mich, dass wir zusammen für die Betroffenen, die bei uns Schutz suchen, eine unkomplizierte Lösung finden konnten, so dass sie auch in Deutschland weiter mobil sein können, ohne, dass große Kosten auf sie zukommen.«

Für eine längerfristige Lösung wurde der Bund von der Verkehrsministerkonferenz aufgefordert, ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen für den zulassungsrechtlichen Umgang vorzulegen. Bis zur Abstimmung einer möglichst bundeseinheitlichen Ausnahmeregelung hat der Freistaat Sachsen daher die beschriebene Ausnahmegenehmigung befristet erlassen. Die Befristung orientiert sich hierbei an der voraussichtlichen Dauer der notwendigen Abstimmung mit den übrigen Ländern.


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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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