5. April – Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

04.04.2023, 16:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Susann Rüthrich, Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Susann Rüthrich, Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

»Kinderrechte sind keine unverbindliche Empfehlung. Kinderrechte sind geltendes Recht. Am 5. April vor 31 Jahren ist dieser Meilenstein für die Kinderrechte in Deutschland erreicht worden: die UN-Kinderrechtskonvention trat bei uns in Kraft. Seitdem ist für die Kinder und Jugendlichen viel erreicht worden. Doch wie das letzte Staatenberichtsverfahren uns im vergangenen Jahr zeigte: es bleiben Hausaufgaben zu tun. Nicht alle Kinder haben die gleichen Chancen, ihre Rechte auch verwirklichen zu können. So tragen gerade Kinder aus armen Haushalten die Folgen. Ihre Rechte auf Beteiligung, das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, an Bildung und weitere erreichen sie weniger gut als die Kinder, deren Eltern ihnen aus eigener Kraft alles ermöglichen können.« so Susann Rüthrich, Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung, anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.

Für Susann Rüthrich steht außer Frage: »Es braucht in Deutschland endlich eine gute Kindergrundsicherung, die sowohl allen Kindern das nötige Maß an materieller Versorgung garantiert – die aber andererseits die Infrastruktur um jedes Kind herum garantiert, vom Mittagessen in der Schule bis zu Mobilität, vom selbstverständlichen Mitmachen im Verein bis zur Nachhilfe. Wer da sagt, es sei mit einer Kindergelderhöhung getan und im Übrigen sei die Kinderarmut ja begründet mit dem mangelnden Einkommen der Eltern verkennt, dass bei denen, die am wenigsten haben, das Kindergeld mit den Transferleistungen verrechnet wird. Und zum anderen arbeiten viele Eltern und sie und damit ihre Kinder sind trotzdem arm. Um gute Einkommen sollten wir uns auch kümmern. Die Kinder aber können so lange nicht warten. Deren Kindheit ist jetzt. Sie haben jetzt ein Recht auf ihre Rechte!«

Hintergrund:
Am 5. April 1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft.
Die universellen Menschenrechte gelten für alle Menschen. Aber junge Menschen unter 18 Jahren brauchen einen besonderen Schutz, verschiedene und spezifische Formen der Beteiligung, der Förderung und Unterstützung und sie haben eigene Bedürfnisse, die sich von den Lebenslagen der Erwachsenen unterscheiden. Daher gelten für junge Menschen unter 18 Jahren eigene Rechte, die in dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), festgehalten sind. Die UN-Kinderrechtskonvention zählt zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen.

Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel. Die darin enthaltenden 41 Kinderrechte lassen sich in drei Säulen einteilen: Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte. Dem übergeordnet steht der Vorrang des Kindeswohls. Die UN-Kinderrechtskonvention beruht zudem auf vier Prinzipien:
– dem Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
– dem Prinzip der Wahrung des Kindeswohls
– dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
– dem Recht des Kindes auf freie Meinungsäußerung und eigenen Willen.


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