Jahrestagung der Futtermittelüberwachungsbehörden: Fundiertes Wissen und aktuelle Erkenntnisse für Futtermittel- und Lebensmittelkontrolleure von Bund und Ländern
24.04.2023, 09:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Zum Schutz der Verbraucher muss das hohe Niveau der amtlichen Futtermittelüberwachung gehalten werden«
Die amtliche Futtermittelüberwachung ist eine wichtige Säule beim Schutz des Verbrauchers. Futtermittelrecht, Tierernährung und Neuerungen bei Untersuchungsmethoden für Futtermittel sind unter anderem Themen, die während der diesjährigen Jahrestagung der deutschen Futtermittelüberwachungsbehörden abgedeckt werden. Diese findet vom 25. bis 27. April 2023 in Leipzig statt. Bei der vom sächsischen Sozialministerium als oberste Futtermittelüberwachungsbehörde in Sachsen organisierten Veranstaltung werden ca. 200 Teilnehmer aus den Futtermittelüberwachungsbehörden von Bund, Ländern und Landkreisen erwartet.
Staatsministerin Petra Köpping: »Ich freue mich, dass Sachsen dieses Jahr Gastgeber der Veranstaltung sein darf und so mithelfen kann das hohe Niveau der amtlichen Futtermittelüberwachung und mit ihr des gesundheitlichen Verbraucherschutzes über die Grenze Sachsens hinaus zu sichern.«
Mit den vermittelten Erkenntnissen wird sichergestellt, dass das Personal in der amtlichen Futtermittelüberwachung weiterhin über fundiertes und aktuelles Wissen verfügt, das notwendig ist um Betriebskontrollen durchführen zu können und die Ergebnisse von Futtermitteluntersuchungen beurteilen zu können.
Einige Vorträge zielen dabei auf das Wohl unserer Haustiere, wie z.B. ein Vortrag über bakterielle Erkrankungen bei Tieren. Andere Vorträge behandeln den gesundheitlichen Verbraucherschutz, wie z.B. den Übergang von Pflanzentoxinen von der Futterpflanze über das Tier bis in das tierische Lebensmittel.
Diese Fortbildungsveranstaltung findet jährlich in einem anderen Bundesland statt. Sie soll den Kolleginnen und Kollegen, die in der amtlichen Futtermittelüberwachung tätig sind, mit Vorträgen und Workshops tiefergehendes Wissen vermitteln, das ihnen bei der Ausübung ihres Dienstes hilft.
Hintergrund:
Für Futtermittel gelten strenge gesetzliche Regelungen zum Wohl der Tiere, aber auch der Konsumenten von tierischen Lebensmitteln. Die enge Beziehung zwischen Lebensmitteln und Futtermitteln kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass sich beide im nationalen Recht in einem gemeinsamen Gesetz, dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) wiederfinden.
In Sachsen erfolgt die amtliche Futtermittelüberwachung durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA). Grundsätzlich tragen Futtermittelunternehmer die Verantwortung für die Herstellung, den Handel und den Transport der Futtermittel und haben dafür zu sorgen, dass dabei alle Anforderungen des Futtermittelrechts erfüllt werden. Die amtliche Futtermittelüberwachung prüft, ob die Futtermittelunternehmer diesen Verpflichtungen gewissenhaft nachkommen und ergreift ggf. entsprechende Maßnahmen. So wurden im Jahr 2022 bei den ca. 6.000 sächsischen Futtermittelbetrieben ca. 730 Kontrollen durchgeführt. Im Rahmen der Kontrollen werden auch teilweise Proben von Futtermitteln entnommen und in einem Labor untersucht. Im Jahr 2022 wurde ca. 730 Futtermittelproben untersucht. Die Futtermittelüberwachung ist damit ein wichtiger Baustein für sichere Lebensmittel und einen hohen Verbraucherschutz. Die kontinuierliche Schulung des Kontrollpersonals ist dabei ein zentrales Element, damit die Futtermittelüberwachung ihrer großen Verantwortung gerecht werden kann.