Presseeinladung: Justizministerin Katja Meier besucht den Vollzug in freien Formen für weibliche Gefangene in Mohorn
25.04.2023, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Am Freitag, den 28. April, um 10:30 Uhr, besucht Justizministerin Katja Meier das Projekt »Halbe Treppe« in Mohorn. Es ist die bundesweit erste Einrichtung des Vollzugs in freien Formen für weibliche Strafgefangene. Im Jahr 2022 hatte das sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) die Outlaw gGmbH beauftragt, gemeinsam mit der JVA Chemnitz ein Projekt für den Vollzug in freien Formen für Frauen vorzubereiten und umzusetzen. Die JVA Chemnitz ist die zentrale sächsische Anstalt für den Vollzug an weiblichen Gefangenen aus den Freistaaten Sachsen und Thüringen. Am 11. Januar dieses Jahres haben die ersten Frauen die auf einem Dreiseithof bei Mohorn untergebrachte Einrichtung bezogen.
Justizministerin Katja Meier wird sich bei ihrem Besuch über die konkrete Umsetzung des Konzeptes vor Ort informieren. Sie wird mit Mitarbeitenden des Projektes und den im Projekt »Halbe Treppe« untergebrachten Frauen über deren Erfahrungen und Herausforderungen sprechen.
Vertreterinnen und Vertreter von Rundfunk und Presse sind herzlich willkommen, am Rundgang über das Gelände teilzunehmen und mit Staatsministerin Katja Meier und Mitarbeitenden der Outlaw gGmbH Interviews zu führen.
Eine Anmeldung bis Donnerstag, 27. April, unter presse@smj.justiz.sachsen.de ist erforderlich. Die Adresse der Einrichtung wird nach erfolgter Anmeldung per Mail mitgeteilt.
Justizministerin Katja Meier besucht den Vollzug in freien Formen für weibliche Gefangene in Mohorn
- 10:30 - 11:00 Uhr: Redebeiträge der Justizministerin Katja Meier und Projektleiterin Simone Stüber
- 11:00 - 11:30 Uhr: Rundgang über das Gelände
Hintergrund
Der Koalitionsvertrag für die Jahre 2019 bis 2024 sieht bezüglich des Justizvollzugs vor, den Vollzug in freien Formen auszubauen, wobei insbesondere Angebote für Frauen und erwachsene Männer geschaffen werden sollen. Mit der Änderung des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes vom 5. März 2019 wurde die bisher nur für Jugendstrafgefangene (§ 13 SächsJVollzG) vorgesehene Möglichkeit, den Vollzug in freien Formen durchzuführen, als weitere Vollzugsform auch für erwachsene Strafgefangene eingeführt (§ 15 Absatz 4 SächsStVollzG). Zum 25. August 2021 ist die entsprechend angepasste Verwaltungsvorschrift »Vollzug in freien Formen« in Kraft getreten.
Im sächsischen Justizvollzug wird Rahmen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung geprüft, ob Verurteilte im geschlossenen Vollzug, im offenen Vollzug oder in einer Einrichtung des Vollzugs in freien Formen untergebracht werden. Die sogenannten Trennungsgrundsätze sehen dabei eine getrennte Unterbringung von weiblichen und männlichen Verurteilten vor. Gefangene werden im Vollzug in freien Formen untergebracht, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen, insbesondere nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug entziehen oder während der dortigen Unterbringung Straftaten begehen. Eine Unterbringung im Vollzug in freien Formen erfolgt nur mit Zustimmung der Verurteilten.
Das Projekt »Halbe Treppe« – Vollzug in freien Formen für Frauen ist auf einem Dreiseitenhof in Mohorn eingerichtet. Zum Projektbeginn ist eine Unterbringung von bis zu drei Frauen möglich. Nach einer Etablierungsphase könnte eine Ausweitung auf bis zu sechs Plätze erfolgen. Die Mindestaufenthaltsdauer sollte sechs Monate betragen. In einem weiterführenden späteren Projektabschnitt sollen diejenigen Frauen konkret unterstützt werden, die auch Mütter sind und nach der Haftzeit wieder mit ihren Kindern zusammenleben wollen. Die gemeinsame und angeleitete Unterbringung von Müttern mit Kindern soll dann in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern abgestimmt werden und den Müttern einen guten Übergang in das Leben in Freiheit ermöglichen. Eine Nachbetreuung nach der Entlassung ist im Rahmen von Hausbesuchen vorgesehen.
Seit 2011 betreibt der Verein Seehaus e.V. eine Einrichtung des Jugendstrafvollzugs in freien Formen in Sachsen. Seit 2018 ist das Projekt in der Gemeinde Neukieritzsch mit insgesamt 14 Teilnehmerplätzen in zwei Wohngemeinschaften eingerichtet. Mit der Änderung des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes vom 5. März 2019 wurde die bis dahin nur für Jugendstrafgefangene vorgesehene Möglichkeit, den Vollzug in freien Formen durchzuführen, als weitere Vollzugsform auch für erwachsene Strafgefangene eingeführt. Das ermöglichte, auch im Seehaus Leipzig junge erwachsene Strafgefangene unterzubringen.
Im seit August 2021 bestehenden Projekt »Pier 36« des Vereins für soziale Rechtspflege Dresden e.V. können bis zu vier nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte männliche Gefangene untergebracht werden. Für die Umsetzung der Projektziele ist eine Unterbringung im Vollzug in freien Formen von mindestens 6 Monaten erforderlich. Eine Unterbringung kann für bis zu 12 Monate erfolgen. Während des Aufenthalts im Projekt erfolgt eine intensive pädagogische Einzel- und Gruppenbetreuung. Jeder Teilnehmer erhält eine individuelle Begleitung, der Alltag wird durch verbindliche Wochenpläne und Tagesabläufe strukturiert.