Für mehr Gleichstellung in Sachsen: Kabinett legt Landtag Entwurf für ein Sächsisches Gleichstellungsgesetz vor
25.04.2023, 14:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Für mehr Gleichstellung in Sachsen. Die Sächsische Staatsregierung hat heute den vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) erarbeiteten Entwurf für ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen in den Landtag verabschiedet. Das Sächsische Gleichstellungsgesetz löst das aus dem Jahr 1994 stammende Sächsische Frauenförderungsgesetz ab.
Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Ich freue mich, dass wir heute als Staatsregierung unseren Beitrag zu moderner und professioneller Gleichstellungsarbeit und geschlechtergerechten Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen leisten. Nach intensiven Diskussionen zwischen den Ressorts stellt der Gesetzentwurf einen Meilenstein auf dem Weg zu moderner Frauenförderung und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Bediensteten in den öffentlichen Verwaltungen in Sachsen dar. Hierfür danke ich allen Beteiligten. Das Gleichstellungsgesetz verbessert nicht nur die Chancengerechtigkeit im öffentlichen Dienst des Freistaats, sondern dient mittelbar allen Bürgerinnen und Bürgern Sachsens. Chancengerechtigkeit ist ein wesentlicher Faktor für die Gewinnung qualifizierter und motivierter Fachkräfte. Von personell gut aufgestellten Behörden der Verwaltung, Polizei und Justiz oder auch Schulen sowie öffentlichen Gesundheitseinrichtungen profitieren alle Bürgerinnen und Bürger.«
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist zugleich auch das Ergebnis enger Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden, so dass sich auch die dortige Gleichstellungsarbeit weiterentwickeln kann. Sowohl in den Dienststellen des Freistaates als auch den kommunalen Dienststellen wird das Gleichstellungsgesetz mit präziseren und verbindlicheren Beteiligungsrechten und mit der Einführung eines Klagerechts zu einer deutlichen Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten führen. Das Gesetz enthält zudem neue Regelungen zu mobiler Arbeit und zu flexiblen Arbeitsbedingungen, die allen Bediensteten die Vereinbarkeit von Familien- bzw. Pflegeaufgaben und Beruf erleichtern sollen. In den Dienststellen der Staatsverwaltung wird darüber hinaus die Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten von ihren sonstigen Arbeiten konkreter als bisher geregelt. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt auch die zahlreichen Stellungnahmen weiterer Fach- und Interessenverbände, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingereicht wurden.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wird unverzüglich dem Sächsischen Landtag vorgelegt, damit das Sächsische Gleichstellungsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.