Landesweite Aktionswoche für Kindertagespflege
08.05.2023, 11:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Kultusminister Piwarz: »Kindertagespflege ist ein wertvolles, familiennahes und gleichrangiges Betreuungsangebot.«
In Sachsen startet heute (8. Mai 2023) die landesweite Aktionswoche für die Kindertagespflege in Sachsen. Ziel der Aktionswoche ist es, die Kindertagespflege transparent und erlebbar zu machen. Zudem soll dadurch die öffentliche Wahrnehmung bei Eltern, Vertretern von Kommunen, Verwaltung und Politik gestärkt werden. Die Schirmherrschaft über die Aktionswoche hat Kultusminister Christian Piwarz auch in diesem Jahr übernommen. Zum Auftakt besuchte der Minister eine Tagesmutti in Bannewitz.
»Die Kindertagespflege ist ein wertvolles, familiennahes Betreuungsangebot, das unser System der Kindertagesbetreuung bereichert. Leider wird dieses Angebot zum Teil noch immer als ‚Notnagel‘ für einen Krippenplatz gesehen. Das muss sich ändern und dazu trägt die Aktionswoche bei«, erklärte der Minister. Piwarz verwies darauf, dass die Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot im Sächsischen Kita-Gesetz verankert ist. Auch in der Kindertagespflege ist der Sächsische Bildungsplan die Grundlage für die pädagogische Arbeit und sie wird ebenso mit einem Landeszuschuss finanziert. Aktuell belaufen sich die Mittel für den Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege im Jahr 2023 auf ca. 20,4 Millionen Euro.
In Sachsen werden 6.022 Kinder von 1.419 Kindertagespflegepersonen betreut, darunter 1.318 Tagesmütter und 101 Tagesväter. Die Aktionswoche findet nach der Premiere 2017 und einer coronabedingten Pause nunmehr zum sechsten Mal statt.
Hintergrund:
Organisatorin der Aktionswoche ist die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen (IKS). Kindertagespflege ist ein der Kita gleichrangiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Kindertagespflege ermöglicht die Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigen oder in anderen kindgerechten Räumen. Sie ist vor allem durch ein familiennahes Profil und der Betreuung von maximal fünf Kindern durch eine feste Bezugsperson gerade für Kinder unter drei Jahren gut geeignet.
Die Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig. Sie müssen persönlich, fachlich und gesundheitlich für diese Tätigkeit geeignet sein und benötigen eine Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes. Zur Vergütung ihrer Tätigkeit haben sie Anspruch auf eine laufende Geldleistung mit verschiedenen Bestandteilen, die in Sachsen von den Kommunen festgelegt wird. Die Gesamtfinanzierung des jeweiligen Kindertagespflegeangebotes ergibt sich aus dem Elternbeitrag, einen Gemeindeanteil und dem Landeszuschuss.
Über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung fördert der Freistaat Sachsen die Stärkung der Arbeitsfähigkeit von Kindertagespflegepersonen durch die Gewährung eines Zuschusses für die Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson oder die Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege. Ebenso wird die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit durch Verbesserung der Ausstattung mit digitalen Medien in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gefördert.