Erster Drohneneinsatz im sächsischen Weinbau

24.05.2023, 12:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesumweltamt genehmigt Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in zwei Steillagen

Am 22. Mai 2023 wurden in zwei Steillagen des Sächsischen Staatsweingutes Schloss Wackerbarth Pflanzenschutzmittel mit einer Drohne ausgebracht. Dabei handelt es sich um die ersten derartigen Drohneneinsätze im sächsischen Weinbau. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hatte die Anwendungen genehmigt.

Mit Hilfe der Drohne wird das Pflanzenschutzmittel zielgenau auf die Weinstöcke gesprüht. Nachbarflächen sind von den Maßnahmen nicht betroffen. Auch für den Einsatz von biologischen Mitteln, die in der Regel häufigere Anwendungen im Weinjahr erfordern, ist diese Technik ein zukunftsorientiertes Verfahren.

Die Bearbeitung der Weinbauflächen in Steillagen ist eine sehr schwere körperliche Arbeit, die bis heute überwiegend per Hand erfolgt. Dies gilt für die Bodenbearbeitung oder das Laubwandmanagement ebenso wie für Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Rebstöcke. Der Schutz der Reben und Trauben vor Infektionen und Krankheiten umfasst unter anderem auch die gezielte Anwendung von zugelassenen Mitteln zur Pflanzenstärkung sowie zum Pflanzenschutz.

Die Nutzung von Drohnen für diese Arbeitsgänge bringt viele Vorteile: vom Arbeits- und Gesundheitsschutz für den Anwender bis hin zur gezielten und ressourcenschonenden Ausbringung der Mittel im Sinne eines integrierten Pflanzenschutzes mit dem Ziel der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln. In diesem Zusammenhang greifen die Winzer bei der Bewirtschaftung ihrer Weinberge auch auf weinbauspezifische Wetterdaten und darauf aufbauende Prognosen zurück.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen in Steillagen des Weinbaus ist genehmigungspflichtig. Die Anwendung ist an strenge Vorschriften geknüpft. Es dürfen nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die für die Anwendung mit Drohnen im Steillagenweinbau bundesweit freigegeben sind. Es handelt sich zurzeit ausschließlich um Mittel zur Krankheitsbekämpfung (Fungizide).

Die Drohnen sind relativ leise. Sie fliegen niedrig und langsam über den Bestand. Die verwendete Technik für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen muss vom Julius-Kühn-Institut, der zuständigen Bundesbehörde, freigegeben sein. Ebenso müssen die Anwender (Pilot/-in und Person an der Mischstation) einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz vorweisen. Es müssen vorab und während des Einsatzes alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, damit keine Gefahren für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen.

Die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels mit Drohnen muss in Sachsen vom LfULG genehmigt werden. Luftfahrtrechtliche Regelungen sind hiervon unberührt und müssen ebenfalls beachtet und eingehalten werden.

Von 494 Hektar Weinbaufläche in Sachsen befinden sich laut EU-Weinbaukartei 80,2 Hektar in Steillagen.


Kontakt

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Pressesprecherin Karin Bernhardt
Telefon: +49 351 2612 9002
Telefax: +49 351 4511 9283 43
E-Mail: karin.bernhardt@smekul.sachsen.de
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