Freistaat treibt Glasfaserausbau voran – Kabinett stellt Weichen für die Finanzierung
30.05.2023, 14:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Nahezu flächendeckender Glasfaserausbau möglich«
Der Freistaat Sachsen treibt den Glasfaserausbau weiter voran. Dafür hat das Kabinett heute die Kofinanzierung der Bundesförderung im sogenannten Graue-Flecken-Programm beschlossen. Hierfür stellt die Staatsregierung den Antrag, dass der SLT Mittel in Höhe von 600 Millionen Euro bereitstellt.
Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Das ist eine sehr gute Nachricht, denn damit ist ein nahezu flächendeckender Glasfaserausbau in Sachsen möglich. Mit dem Beschluss der Kofinanzierung des Graue-Flecken-Programms können fast alle Haushalte und Einrichtungen mit Glasfaser versorgt werden. Profitieren werden davon vor allem Landkreise und Kommunen in ländlichen Gebieten, in denen sich kein Telekommunikationsunternehmen für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau interessiert.«
Gefördert werden können nun alle Anschlüsse, die keine Versorgung von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch aufweisen. Das sind grundsätzlich alle Anschlüsse, die nicht auf der Basis von Glasfaser bzw. mit hochmodernen Kabelnetzen erschlossen sind und auch in den nächsten drei Jahren nicht mit dieser Technologie erschlossen werden. Ein Förderprogramm für sogenannte hellgraue Flecken wurde durch den Bund seit April 2021 bereitgestellt. Am 17. Oktober 2022 beendete der Bund die Förderung vorzeitig. Nur drei sächsische Landkreise konnten Anträge stellen.
Derzeit gibt es 194 laufende Förderprojekte im Rahmen der sogenannten Weiße-Flecken und Hellgraue-Flecken-Programme. Für diese stellt der Freistaat Sachsen aktuell bereits Landesmittel in Höhe von gut 1,5 Milliarden Euro bereit, mit denen nach Abschluss aller Projekte mehr als 430.000 Anschlusspunkte mit Glasfaser versorgt werden sollen
Mit der heute beschlossenen Fortsetzung der Kofinanzierung der Bundesförderung ist eine nahezu flächendeckende Erschließung des Freistaates mit gigabitfähigen Infrastrukturen möglich.
Eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Glasfasernetzen, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen, ist die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Möglichkeiten in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in Stadt und Land. Der Ausbau ist deshalb eines der Hauptanliegen der Sächsischen Staatsregierung.
Hintergrund:
Telekommunikationsdienstleistungen sind nach der Regelung des Grundgesetzes als privatwirtschaftliche Dienstleistungen Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo diese nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen. Die Stadt und ihre Ortsteile dürfen demzufolge nicht flächendeckend mit öffentlichen Mitteln erschlossen werden, sondern nur dort, wo es beihilferechtlich zulässig ist, weil die aktuelle Versorgung unter der sog. Aufgreifschwelle liegt und kein privates Telekommunikationsunternehmen für die nächsten drei Jahre die Absicht eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus angekündigt hat.