Gute Nachbarschaft und starker Klimaschutz
31.05.2023, 16:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Heute, am 31. Mai, fand im Sächsischen Landtag die zweite Beratung zur Änderung des Sächsischen Nachbarrechtsgesetz statt.
Ziel der vorgeschlagenen Änderungen im Sächsischen Nachbarrechtsgesetz ist die Förderung des Klimaschutzes durch Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Die beabsichtigte Regelung ermöglicht, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks unter bestimmten Voraussetzungen zur Duldung von Dämmmaßnahmen an benachbarten Gebäuden verpflichtet werden kann, auch wenn die Wärmedämmung in das Grundstück der Nachbarn hineinragt. Die verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Energieeffizienz im Gebäudebereich bilden einen Baustein des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziels der Förderung des Klimaschutzes.
Bislang sind Eigentümer, die ein Bestandsgebäude nachträglich energetisch sanieren wollen, von der Zustimmung des Nachbarn abhängig, wenn die Wärmeschutzdämmung zwangsläufig in das Nachbargrundstück hineinragen würde.
Wird an die Außenwand eines an der Grenze stehenden Gebäudes eine Wärmedämmung angebracht, haben die Eigentümerin oder der Eigentümer des belasteten Grundstücks nunmehr den sich daraus ergebenden Überbau zu dulden, wenn er öffentlich-rechtlich, also insbesondere baurechtlich, zulässig ist. Dabei wird sichergestellt, dass der Eingriff in die Rechte der Eigentümerin oder des Eigentümers verhältnismäßig ist. Die berechtigten Belange der Eigentümerin oder des Eigentümers werden flankierend ebenso durch eine Entschädigungsregelung, einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch sowie eine Erhaltenspflicht der begünstigten Nachbarin oder des begünstigten Nachbarn geschützt. Ferner müssen Nachbarn nach der neuen Regelung den Überbau nur dann dulden, wenn die Dämmung nicht auf andere Weise vertretbar durchgeführt werden kann, und wenn es allenfalls zu einer geringfügigen Beeinträchtigung durch den Überbau kommt.
Justizministerin Katja Meier: »Gute Nachbarschaft und kostensparende, energieeffiziente Wärmeversorgung sind kein Widerspruch. Dies stellt der vorgelegte Gesetzesentwurf zur Reform des sächsischen Nachbarrechtsgesetzes unter Beweis. Um eine wärmeffiziente Gebäudedämmung in Sachsen besser zu ermöglichen, hat mein Ressort einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Interessen der Nachbarn in diesem Bereich in einen guten Ausgleich bringt und gleichzeitig hilft, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Interessen der Nachbarn bei den angrenzenden energetischen Sanierungsarbeiten geschützt bleiben. Ich freue mich daher, dass der Landtag dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren heute zum Abschluss gebracht hat und damit ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Wir ermöglichen damit, dass in Sachsen gute Nachbarschaft, Klimaschutz und Kosteneffizienz sehr gut miteinander vereinbar sind.«
Energie- und Klimaschutzminister Günther: »Der Wärmebereich ist für rund 40 Prozent aller klimaschädlichen CO2-Emissionen verantwortlich. Der Gebäudesektor muss wie alle anderen Sektoren seinen Beitrag leisten, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer wollen daran mittun, auch weil Energieeffizienz Kosteneinsparung bedeutet. Die Energiewende und die Wärmewende stoßen noch zu oft auf kleine und große rechtliche und bürokratische Hürden. Die müssen weiter abgebaut werden. Klimaschutz, Energiewende und Wärmewende brauchen Vorfahrt auch, was den Rechtsrahmen angeht. Ich begrüße es daher sehr, dass meine Kabinettskollegin Katja Meier das Nachbarschaftsrecht anpasst und so die Wärmedämmung von Gebäuden einfacher macht.«