Sachsen unterstützt die Tafeln

01.06.2023, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Investive Förderung kann jetzt beantragt werden

Sachsen fördert auch weiterhin Investitionen bei den Tafeln. Im Doppelhaushalt für 2023/24 stehen dafür pro Jahr 400.000 Euro zur Verfügung. Mit der nun veröffentlichten Förderbekanntmachung werden die Tafeln dazu aufgefordert, die notwendige investive Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank bis zum 7. Juli 2023 zu beantragen. Es werden Projektvorhaben bis maximal 30.000 Euro bewilligt.

Sozialministerin Petra Köpping: »Wir erleben angesichts gestiegener Preise aktuell nach wie vor herausfordernde Zeiten, die den Alltag vieler Menschen bestimmt. Aber niemand ist hier auf sich alleine gestellt. Die sächsischen Tafeln bieten vielfältige Unterstützung für von Armut betroffenen Menschen, ihr Engagement kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Daher freue ich mich sehr, dass wir Investitionen bei den Tafeln auch weiterhin fördern. Damit können die Prozesse optimiert werden, was auch die Tafelkunden spüren.«

Dabei zielt die investive Förderung darauf ab, mittels kleinerer baulicher Maßnahmen der Sanierung und Modernisierung, Neu- und Ersatzanschaffungen von notwendigen Transportgeräten sowie Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen den Gesamtablauf des Tafelbetriebes aufrechtzuerhalten und zu optimieren. Im Fokus steht der gesamte Lebensmittelbewahrungs- und Verwertungsprozess. Die Förderung kommt der Logistik, Sicherheit, Arbeitsschutz, Energieeffizienz und Einhaltung von Hygiene- und sonstigen Vorschriften zugute. Nicht zuletzt aber profitieren die Tafelkunden davon.

Hintergrund

In Sachsen engagieren sich 44 Tafelvereine sowie der Landesverband »Tafel Sachsen e.V.« für die Versorgung der von Armut betroffenen Menschen. Betrieben werden rund 200 stationäre und mobile Ausgabestellen. Der Freistaat Sachsen unterstützt mit der investiven Förderung gezielt die Tafeln zur Sicherstellung des Betriebs der Ausgabestellen und der Lagerkapazitäten. Die einzelnen Tafelvereine können dabei Fördermittel für investive Ausgaben bis zu einer Höhe von 30.000 Euro beantragen.
Seit 2021 erhält der Landesverband Sächsische Tafeln zudem eine Förderung für die Personalkosten eines Logistikers. Die einzelnen, bei den Tafeln beschäftigten Ehrenamtlichen erhalten Ehrenamtspauschalen aus dem Förderprogramm »Wir für Sachsen«.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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