Sozialministerium unterstützt benachteiligte Jugendliche beim Start ins Berufsleben

02.06.2023, 09:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Stolpersteine abbauen, Integrationschancen effektiv verbessern«

Der Start in Ausbildung und Erwerbstätigkeit ist für viele Jugendliche nicht immer einfach. Die Frage, wie das eigene Leben aussehen soll, gestaltet sich problematisch. Häufig erschweren fehlende Schul- oder Bildungsabschlüsse den Start ins Berufsleben. Arbeitslosigkeit und schwierige Lebensumstände bedingen sich häufig wechselseitig und können bereits in jungen Jahren zu einem Teufelskreis werden. Daher kann eine Heranführung und Integration in den Arbeitsmarkt dabei helfen, benachteiligten jungen Menschen den Weg in die Eigenständigkeit zu ebnen und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern.

Das Sozialministerium fördert in der aktuellen ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 nun zum zweiten Mal Vorhaben der »Jugendberufshilfen« über die ESF Plus-Richtlinie. Ab sofort können anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe neue Anträge stellen.

Sozialministerin Köpping: »Mit der Förderung der Jugendberufshilfe möchten wir die Integrationschancen sozial benachteiligter oder individuell beeinträchtigter junger Menschen effektiv verbessern. Stolpersteine auf dem Weg in den Beruf, die Ausbildung oder berufliche Weiterbildung sollen mit sozialpädagogischer Unterstützung abgebaut werden. Gute gleichberechtigte Entwicklungschancen und ein guter Start ins Berufsleben für junge Menschen in Sachsen sind uns wichtig. Denn damit fördern wir auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.«

Der Förderbaustein Jugendberufshilfen, der nähere Informationen zur Förderung gibt, ist auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – unter folgendem Link abrufbar: https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-des-sms-qualifizierungs-und-besch%C3%A4ftigungsvorhaben-f%C3%BCr-benachteiligte-junge-menschen-jugendberufshilfe. Eine Antragstellung ist bis zum 15. Juli 2023 möglich. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent.

Das Sozialministerium eröffnet mit den aus EU-, Landes- und kommunalen Mitteln geförderten Jugendberufshilfen eine Chance für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen bis 27 Jahren. Ziel ist die Bewältigung des Übergangs in eine Berufsvorbereitung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit. In sozialpädagogischen begleiteten Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben mit überwiegend fachpraktischer Anleitung und Vermittlung soll den jungen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, sich beruflich zu orientieren, Alltagsstrukturen zu schaffen und die eigene Persönlichkeit zu festigen.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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