Millionenhilfspaket für sächsische Landkreise und Kommunen

06.06.2023, 12:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Finanzminister Hartmut Vorjohann hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden auf ein weiteres Hilfspaket für die sächsischen Kommunen und Landkreise in Höhe von 180 Millionen Euro verständigt. Zum einen hatte der Bund in der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Mai 2023 den Ländern eine Milliarde Euro zugesagt. Der auf Sachsen entfallende Anteil in Höhe von 47 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden wird vollständig an die kommunale Ebene weitergleitet. Zum anderen werden 133 Millionen aus dem kommunalen Finanzausgleich vorfristig bereitgestellt und später aus Landesmitteln übernommen.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Die öffentlichen Haushalte stehen alle aufgrund der aktuellen Steuerschätzungen vor großen Herausforderungen. Umso wichtiger ist es mir daher, dass der Freistaat mit der kommunalen Familie einen tragbaren Kompromiss der Lastenverteilung innerhalb der öffentlichen Verwaltung gefunden hat. Das Hilfspaket schafft Planungssicherheit für die Landkreise und Kommunen bis Ende kommenden Jahres.«

Landrat Henry Graichen, Präsident des Sächsischen Landkreistages: »Das erzielte Ergebnis hilft, die aufgelaufenen Fehlbeträge, die derzeit alle Landkreise stark belasten, zu mindern. Noch wichtiger ist mir jedoch, dass wir deutlich machen konnten, dass eine strukturelle Unterfinanzierung zu den Defiziten in den Kreishaushalten führt. Daher ist die Zusage zu einer Verständigung zu einer dauerhaft tragfähigen Lösung ab dem Jahr 2025 für mich von noch größerer Bedeutung. Es ist wichtig, dass wir eine strukturell nachhaltige Lösung erarbeiten.«

Oberbürgermeister Bert Wendsche, Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages: »Mit dem Verhandlungsergebnis übernehmen das Land und die Kommunen gemeinsame Verantwortung für Sachsen. Die Landkreise und die Kreisfreien Städte erhalten eine merkliche Entlastung für die immens steigenden Sozialkosten, die es den Landkreisen auch ermöglicht, von zusätzlichen Belastungen der kreisangehörigen Ebene abzusehen. Das Land verschafft den Kommunen eine Atempause, indem bis zum Ende der Legislaturperiode keine einseitigen Aufgabenerweiterungen und Standarderhöhungen zulasten der Kommunen beschlossen werden und sich das Land hierfür auch konsequent auf Bundesebene ausspricht. Dennoch werden mit der Vereinbarung die kommunalen Finanzierungsprobleme nicht gelöst. Die Kommunen werden trotzdem gezwungen sein, ihre Finanzen zu konsolidieren.«

Im Rahmen des Gespräches der Staatsregierung mit den Landräten und Oberbürgermeistern der Kreisfreien Städte am 18. April 2023 wurde vereinbart, bis Ende Mai die Ursachen für die aktuell angespannte Situation der Landkreishaushalte zu analysieren. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Innen- und des Finanzministeriums sowie der kommunalen Landesverbände hat dafür die Finanzdaten der kommunalen Familie insgesamt ausgewertet. Als Ursachen für die hohen Fehlbeträge in den Kreishaushalten wurden enorme Kostensteigerungen vor allem im Bereich der Sozialausgaben festgestellt.

Bereits im Januar 2023 stellte der Freistaat den Landkreisen und Kommunen ein zusätzliches Hilfspaket von 150 Millionen Euro zur Verfügung, um die Belastungen durch Migration und aufgrund der Novelle des Wohngeldgesetzes zu bewältigen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartner Dr. Frank Bauer
Telefon: +49 351 564 40060
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang