Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen«: Modellprojekt gesucht

23.06.2023, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Förderaufruf zur Stärkung jüdischen Lebens in Sachsen

Das Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen« des Sächsischen Sozialministeriums startet einen Förderaufruf zur Stärkung jüdischen Lebens in Sachsen. Es wird ein Modellprojekt gesucht, welches das Ziel verfolgt, das jüdische Leben in Sachsen zu stärken, die Akzeptanz von Jüdinnen und Juden und damit gleichzeitig den Abbau von Antisemitismus fördert. Die Fördermaßnahmen sollen dazu beitragen, die jüdische Kultur, Geschichte und Tradition in Sachsen sichtbar zu machen und die Integration der jüdischen Gemeinschaft in die sächsische Gesellschaft zu fördern.

Sozialministerin Petra Köpping: »Ich stelle mir einen lebendigen Ort der Begegnung vor. Menschen kommen und gehen, sie tauschen sich aus, lernen voneinander und schaffen gemeinsame Erinnerungen. Gleichzeitig werden Möglichkeiten für praxisnahe Demokratiearbeit geschaffen. Wir möchten jüdisches Leben in Sachsen aktiv unterstützen und fördern. Das Modellprojekt soll einen Ansatz schaffen, welches den Abbau von Antisemitismus und die Sichtbarmachung jüdischen Lebens vereint. Jüdische Menschen sollen sich bei uns willkommen fühlen und ihre Kultur und Religion frei ausüben können.«

Die Förderbekanntmachung richtet sich an Vereine, Initiativen und Organisationen, die außerschulische, innovative Projekte und Maßnahmen zur Stärkung jüdischen Lebens in Sachsen praxis- und lebensweltorientiert entwickeln möchten. Die Erarbeitung eines Konzeptes für ein jüdisches Kulturzentrum als Lern- und Begegnungsort soll dabei Teil des Modellvorhabens sein.

Interessierte Initiativen und Vereine sind aufgerufen, ihre Projektanträge bis zum 16. Juli 2023 bei der Sächsischen Aufbaubank einzureichen. Die Projektlaufzeit beginnt am 1. August 2023 und endet am 31. Dezember 2024.

Die Fördermittel werden durch das »Weltoffene Sachsen« gestellt. Für das Modellprojekt stehen 100.000 Euro für das Jahr 2023 und 250.000 Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung. Bedingung für eine Förderung ist, dass die Fördergegenstände der Bekanntmachung umfassend im Vorhaben umgesetzt werden.
Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung und zur Antragstellung sind unter www.weltoffenes.sachsen.de zu finden. Die Bekanntmachung wird am 29. Juni 2023 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.

Hintergrund:

Das Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen« fördert Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in Sachsen stärken oder Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen. Seit diesem Jahr erfolgt die Förderung grundsätzlich in den Bereichen Landesweite Fachnetzwerke, Regionale Netzwerke, Projekte zur Demokratieförderung, Kleinprojekte und Bildungsfahrten. Über die Richtlinie können bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Angaben gefördert werden.
Laut dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2023/24 stehen für das Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen« in diesem Jahr 9,37 Mio. Euro zur Verfügung. Das sind 1,9 Mio. Euro mehr als im vergangenen Haushaltsjahr.

Weitere Informationen sowie die Leitfäden für Antragsteller können auf der WOS-Website https://www.weltoffenes.sachsen.de abgerufen werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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