Verbraucherschutzministerkonferenz in Konstanz: Stärkung der Verbraucherrechte im Fokus

28.06.2023, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Breitband- und Mobilfunkausbau und die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes müssen vorangetrieben werden – Verbraucher in ländlichen Regionen nicht benachteiligen«

Vom 28. bis 30. Juni findet dieses Jahr in Konstanz die 19. Verbraucherschutzministerkonferenz statt. Die breite Themenpalette erfasst als einen der Schwerpunkte unter anderem den flächendeckenden Ausbau der Breitband- und Mobilfunkversorgung in Deutschland. Die Beschlussvorschläge, die auch das Sächsische Sozialministerium mitträgt, sehen etwa die Erhöhung der Mindestdownloadgeschwindigkeit von derzeit 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s vor. Sofern von Internetzugangsdiensten von diesen Vorgaben abgewichen wird, sollen Minderungsrechte leichter geltend gemacht werden können.

Verbraucherschutzministerin Petra Köpping: »Besonders wichtig ist, dass dabei kein Unterschied zwischen Städten und ländlichen Regionen gemacht wird, denn regionale Unterschiede dürfen nicht dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in ländlichen Gebieten eine schlechtere Breitband- und Mobilfunkversorgung als vertragsgemäß akzeptieren müssen.«

Bei der Mobilfunkversorgung soll insbesondere das 4G- und 5G-Netz flächendeckend ausgebaut werden. »Weiße Flecken«, also Standorte, an denen überhaupt keine Mobilfunkversorgung vorhanden ist, sollen geschlossen werden. Es besteht die Hoffnung, dass der noch bestehende Flickenteppich der Breitband- und Mobilfunkversorgung bald der Vergangenheit angehört. Sachsen hat dazu viele Förderprogramme auf den Weg gebracht, die die Kommunen für die Bereitstellung entlasten.

Außerdem verständigen sich die Länder mit dem Bund auf Verbraucherschutzaspekte für die Energiewende. »Es ist erwiesen, dass die Energiewende im Gebäudebestand die Eigentümer, Vermieter und Mieter sehr viel Geld kosten wird. Nun geht es darum, wer wie viel für Heizungsaustausch und Klimaschutz zahlen soll. Auf jeden Fall muss das für alle Seiten praktikabel sein. Wir sollten hier mit Pauschalwerten arbeiten, damit die Bürokratie minimiert wird und nicht zusätzliches Spezialwissen und Gutachterei teuer bezahlt werden müssen. Wie der Mieterbund und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sehen wir, dass die Kostensteigerungen von Modernisierungsmaßnahmen sich rechnen müssen. Sonst werden die Investitionen gar nicht erst vorgenommen. Damit Mieter und Vermieter weniger dafür in die eigene Tasche greifen, verlangen wir mehr staatliche Förderungen. Nach derzeitigen Plänen sind Förderungen für selbstnutzende Eigentümer von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten des Heizungsaustauschs vorgesehen, die Förderung für Mieter in Mehrfamilienhäusern beträgt nur 30 Prozent. Das muss angeglichen werden, denn Mieter sind ansonsten benachteiligt«, so Staatsministerin Köpping.

Zudem beschäftigt sich die Konferenz damit, wie die Zukunft des verbraucher- und generationengerechten Bezahlens gewährleistet werden kann. Die Digitalisierung schreitet in allen Bereichen in einem rasanten Tempo voran und wirkt sich immer stärker auf den Verbraucheralltag aus. Was für digitalaffine Menschen mit verschiedenen Vorteilen verbunden ist, bringt für die analog verbliebene Personengruppe zunehmend Nachteile mit sich. Das gilt auch im Bereich des Zahlungsverkehrs. Nicht jeder kann oder will dieses digitale Angebot wahrnehmen. Dies beschränkt sich nicht nur auf die Älteren oder Alten. Diese Menschen ärgern sich über wachsende Nachteile. Sie werden in ihrem Alltag eingeschränkt oder von Dritten abhängig, die sie unterstützen. Ein Beispiel dafür ist die Erledigung von Überweisungen, aber auch der Zugang zu Informationen, etwa dem Kontostand, wird schwieriger. Aber auch der Abbau von Geldautomaten erschwert gerade in ländlichen Regionen die Bargeldversorgung.

»Keine Verbraucherin und kein Verbraucher darf ausgegrenzt werden«, so Staatsministerin Köpping. »Wir unterstützen den Vorschlag, dass die Bundesregierung gebeten wird, eine Strategie zu entwickeln, die sicherstellt, dass die Bevölkerung und insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen auch weiterhin Zugang zu Bargeld und zum baren Zahlungsverkehr haben, um am täglichen Geschäftsverkehr weiterhin teilnehmen zu können. Dies ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von erheblicher Bedeutung.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
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