4. Förderaufruf für Projekte der Bürgerbeteiligung - Antragstellung ab sofort möglich

29.06.2023, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bereits zum vierten Mal ruft das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) Kommunen und zivilgesellschaftliche Träger dazu auf, Fördermittel für lokale Beteiligungsvorhaben über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung (FRL) zu beantragen. Anträge können ab sofort und bis zum 26. September dieses Jahres bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.

Anders als seine Vorgänger legt der aktuelle Förderaufruf zwei Schwerpunkte: auf Verfahren für die Durchführung eines Bürgerbudgets und auf die Einrichtung von Bürgerräten.

Mithilfe eins Bürgerbudgets können Projektideen aus der Bürgerschaft direkt umgesetzt werden. Dafür reichen Bürgerinnen und Bürger konkrete Vorhaben bei der Kommune ein und stimmen anschließend gemeinsam über diese ab. Die erfolgreichsten Projekte werden durch die Kommune mit dem zur Verfügung stehenden Budget umgesetzt. Fördermittel können über die FRL Bürgerbeteiligung für den Beteiligungsprozess, das heißt für die Durchführung des Bürgerbudgets, beantragt werden. Für das Budget selbst können unter anderem zur Verfügung stehende Mittel nach § 2 der Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) genutzt werden.

Ein Bürgerrat ist ein Gremium, bestehend aus etwa 30 bis 200 per Los ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, dessen Aufgabe es ist, gemeinsame Lösungen für politische Probleme zu erarbeiten. Diese Empfehlungen werden anschließend einem vorher festgelegten Adressaten, etwa dem jeweiligen Kreis-, Stadt- oder Gemeinderat, zur Beratung vorgelegt. Der Bürgerrat »Forum Corona« ist ein Beispiel für einen landesweiten Bürgerrat im Freistaat Sachsen.

Unabhängig von dieser Schwerpunktsetzung können auch weiterhin alle Fördergegenstände der FRL Bürgerbeteiligung beantragt werden.

Durch die im Jahr 2022 erlassene FRL Bürgerbeteiligung werden derzeit bereits mehr als 40 Projekte in ganz Sachsen mit einem Gesamtfördervolumen von etwa 3,1 Millionen Euro umgesetzt.

Informationsveranstaltungen zur Antragstellung

Zur Unterstützung der Antragstellenden bietet das SMJusDEG im Antragszeitraum mehrere Informationsveranstaltungen an. Neben einer Einführung zur Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung und zum aktuellen Förderaufruf besteht im Verlauf der Veranstaltungen die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen. Um eine Anmeldung wird gebeten.

  • Mo, 17.7., 14:00 - 15:30 Uhr
  • Do, 27.7., 9:30 – 11:00 Uhr
  • Di, 22.8., 16:00 - 17:30 Uhr
  • Mi, 6.9., 11:00 - 12:30 Uhr

Möglichkeit zum Austausch

Am 15. November 2023 trifft sich das vom SMJusDEG ins Leben gerufene Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung zum bereits dritten Mal und erstmals in Präsenz. Mehr als 150 Mitglieder aus Kommunen, Politik, Verwaltung und der Zivilgesellschaft zählt das Netzwerk mittlerweile. Eine Anmeldung für das Treffen in Dresden ist ab Anfang Juli möglich.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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