Über drei Millionen Euro für neue Sirenen im Freistaat
04.07.2023, 13:22 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Nach der heutigen Kabinettsbefassung stehen für sächsische Kommunen 3,2 Mio. Euro – verteilt auf 2023 und 2024 – für die Anschaffung, Errichtung und Modernisierung ihrer Sirenen zur Verfügung.
»Sirenen sind aufgrund ihres Weckeffektes ein sehr effektives und unverzichtbares Warnmittel, das unseren Warnmittel-Mix sinnvoll ergänzt. Mit ihnen können im Katastrophenfall die Menschen auch dann gewarnt werden, wenn beispielsweise nachts Radios und Mobiltelefone abgeschaltet sind. Zudem haben sie einen Doppelnutzen, denn sie können auch zur Alarmierung der Feuerwehr genutzt werden«, betont Innenminister Armin Schuster. »Die neue Landesförderung zeigt, dass sich der Freistaat sehr deutlich zum weiteren Auf- und Ausbau des Sirenennetzes in unseren Städten und Gemeinden bekennt. Denn das auslaufende Programm des Bundes war allein in Sachsen mehr als dreifach überzeichnet. Das zeigt, wie hoch der Bedarf an Sirenen ist«, so der Staatsminister weiter.
Richtlinie tritt rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft
Die neue Richtlinie, die an das Bundesförderprogramm anknüpft, wird im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Hierfür können auch noch vorliegende und gültige Angebote aus dem auslaufenden Bundesprogramm genutzt werden. Bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sind förderfähig. Zusätzlich aufgenommen wurde in die neue Richtlinie der Fördertatbestand »Aufrüstung bestehender Sirenen«.
Anträge auf Zuwendungen sind über die zuständigen Landkreise sowie durch die Kreisfreien Städte bei der Bewilligungsbehörde, der Landesdirektion, einzureichen.
Fördervoraussetzung: Anbindung ans Tetra-BOS-Digitalfunknetz
Eine wesentliche technische Voraussetzung der Förderung ist, dass die Sirenen über das Tetra-BOS-Digitalfunknetz angesteuert werden können. Zudem müssen die Kommunen ihre Bereitschaft erklären, die geförderten Sirenen in das Modulare Warnsystem (MoWaS) einbinden zu lassen.
Die Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.