Chancen und Potentiale gelingender Integration nutzen - Kabinett gibt Entwurf eines Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz zur Anhörung frei
04.07.2023, 13:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Aufnahme und Integration endlich gesetzlich zusammendenken«
Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den vom Sozialministerium vorgelegten Entwurf eines Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes zur Anhörung freigegeben. Damit erreicht das im Koalitionsvertrag gemeinsam vereinbarte Gesetzgebungsvorhaben nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess und dem Austausch mit der kommunalen Ebene die nächste Etappe.
Das Gesetz beschreibt Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Freistaat sowie Landkreisen und Kreisfreien Städten: »Eine gelungene Integration der Menschen mit Migrationshintergrund bietet Chancen für unser Land nicht nur in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht. Sie kann auch einen Beitrag zur Lösung grundlegender gesamtgesellschaftlicher Fragen, wie dem demografischen Wandel und dem damit einhergehenden Arbeitskräftemangel, leisten.« Der Wille und das Engagement zur Integration und Teilhabe werden erwartet. Eigeninitiative zum Erwerb der deutschen Sprache und zumutbare Anstrengungen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts stellen dabei zentrale Bestandteile dar. Die Förderung soll den Weg zur Integration, insbesondere in der Anfangsphase des Aufenthaltes im Freistaat Sachsen durch ein abgestimmtes System relevanter Strukturen erleichtern und Teilhabe ermöglichen.
Integrationsministerin Petra Köpping: »Ich freue mich, dass wir mit der heutigen Kabinettsentscheidung ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zu einem Sächsischen Integrationsgesetz erfolgreich passiert haben. Damit senden wir ein starkes Signal an alle Integrationsakteure im Freistaat Sachsen, aber auch nach außen. Endlich werden Ankommen und Integration gesetzlich zusammengedacht. Der Gesetzentwurf stärkt den Integrationsgedanken und schafft die dafür erforderlichen, belastbaren Strukturen.
Er zielt darauf ab, die gleichberechtigte und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben für Menschen mit Migrationshintergrund zu ermöglichen und so zu einem friedvollen Zusammenleben sowie zur wirtschaftlichen Fortentwicklung im Freistaat Sachsen beizutragen. Gleichzeit verlangt der Gesetzentwurf auch eigene Integrationsleistungen, insbesondere Anstrengungen zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Der Gesetzentwurf steht für Vielfalt, Weltoffenheit und Modernität. Auch bei der Integration von Fach- und Arbeitskräften wird uns der Gesetzentwurf Rückenwind geben. Er verankert Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe mit einem hohen politischen Stellenwert und hebt die Integrationspolitik des Freistaates auf ein qualitativ höheres Niveau«, erklärt Staatsministerin Köpping.
Das Gesetz sortiert die Zuständigkeiten zwischen dem Freistaat und der kommunalen Ebene und ist ein klares Zeichen an Vereine und Verbände, dass aufgebaute Strukturen wie etwa die Psychosozialen Zentren und das Landessprachprogramm verstetigt werden sollen.
Weitere Regelungen des Gesetzesentwurfes: Um der herausgehobenen Bedeutung von Integration Rechnung zu tragen, soll der Sächsische Ausländerbeauftragte künftig zum/zur Sächsischen Integrationsbeauftragte(n) werden. Der Verantwortungsbereich der oder des in Rede stehenden Beauftragten des Landtages wird explizit auf alle im Freistaat Sachsen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund erweitert und die Aufgabe der migrationsgesellschaftlichen Öffnung mitaufgenommen.
Die Staatsregierung legt dem Sächsischen Landtag ab dem Jahr 2025 alle fünf Jahre einen Bericht zum Stand von Integration und Teilhabe von Menschen vor. Die Landkreise sind künftig dazu angehalten, ein kommunales Integrationsmanagement einzuführen. Ein Bestandteil dessen ist die regelmäßige Erstellung eines kommunalen Integrations- und Teilhabeberichtes.
Zudem sieht der Gesetzentwurf die Stärkung migrationspolitischer Kompetenz in den Behörden des Freistaates Sachsen durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen vor. Die Behörden des Freistaates sind dazu aufgefordert, bei der Personalgewinnung den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Bei entsprechenden Stellenausschreibungen soll darauf hingewiesen werden, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.