Brandanschlag auf Mehrfamilienhaus in Leipzig-Gohlis -Ermittlungen wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge eingeleitet
04.07.2023, 14:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Zeugenaufruf
Tatort: 04155 Leipzig OT Gohlis-Süd, Georg-Schumann-Straße 38
Tatzeit: 30. Juni 2023, in der Zeit von 01:30 bis 05:38 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Leipzig und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln nach einem Brandanschlag auf ein unter anderem von einer Burschenschaft als sogenanntes Verbindungshaus genutztes und zudem von mehreren Mietparteien bewohntes Mehrfamilienhaus wegen des Anfangsverdachts des versuchten Mordes und der versuchten Brandstiftung mit Todesfolge sowie wegen weiterer Straftaten der Sachbeschädigung.
Nach den bisherigen Ermittlungen wurde in der Nacht vom Donnerstag, dem 29. Juni 2023, zum Freitag, dem 30. Juni 2023, zu einer noch nicht genau bestimmbaren Zeit, zwischen 01.30 Uhr und 05.38 Uhr, mutmaßlich ein Brandsatz in ein Mehrfamilienhaus in Leipzig-Gohlis geworfen. Das mit der Umsetzung des Brandsatzes entstandene Feuer zerstörte verschiedene im Erdgeschoss des Gebäudes abgestellte Gegenstände. Das Feuer erlosch dann offensichtlich nach einiger Zeit von selbst, ohne dass der Brand das Gebäude selbst bzw. wesentliche Gebäudebestandteile, wie das aus Holz bestehende Treppenhaus, in Brand setzte. Der durch das Feuer entstandene Schaden blieb zunächst unbemerkt. Die Feuerwehr kam nicht zum Einsatz.
Die Staatsanwaltschaft hat im Ergebnis der bisherigen umfangreich durchgeführten Tatortarbeit die Tat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strafrechtlich als versuchten Mord und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge bewertet.
Der oder die Täter haben es zumindest billigend in Kauf genommen, dass der zur Nachtzeit in ein von Menschen bewohntes Haus geworfene Brandsatz das Haus in Brand setzt und die Bewohner infolge dessen zu Tode kommen. Es ist vorliegend nur aus für die Bewohner des Hauses glücklichen und von dem oder den Tätern nach dem Wurf des Brandsatzes in das Haus nicht mehr beeinflussbaren Gründen dazu gekommen, dass es trotz der Umsetzung des Brandsatzes im Hausinnern nicht zur Inbrandsetzung des Gebäudes gekommen ist.
An der Außenwand des Haus wurde in dieser Nacht ein Graffiti angebracht, welches die Bekämpfung von Personen mit angeblich rechter Gesinnung thematisiert.
Ebenfalls in dieser Nacht wurde bei dem Pkw, welcher auf einem Parkplatz neben dem angegriffenen Haus stand, eine Scheibe eingeschlagen. Der Pkw gehört einem Mitglied der Burschenschaft, welches in dem angegriffenen Haus wohnt. Neben dem beschädigten Fahrzeug geparkte weitere PKW wurden nicht angegriffen.
Hinsichtlich dieser beiden Taten wurden jeweils Ermittlungen wegen des Tatvorwurfs der Sachbeschädigung eingeleitet.
Angaben zur Höhe der entstandenen Sachschäden können noch nicht gemacht werden.
Da somit eine politische Motivation für die Taten nicht auszuschließen ist, hat das PTAZ* des Landeskriminalamts die polizeilichen Ermittlungen übernommen.
Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftaten auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Wer hat am 30. Juni 2023 in der Zeit von 01:30 bis 05:38 Uhr, bzw. in der Zeit vor und nach dem Wurf des Brandsatzes auf das Haus und der Beschädigung des Pkw, im Bereich der betroffenen Adresse und der näheren Umgebung Feststellungen gemacht, welche bei der Aufklärung der Straftaten und der Ermittlung der Täter helfen können? Die Wahrnehmungen können nicht nur die Taten selbst, sondern auch die Annäherung und das Verlassen des Tatortes durch den oder die Täter und auch eine vorhergehende mögliche Ausspähung der Tatobjekte betreffen. Auch scheinbar zunächst belanglose Feststellungen zu vorherigen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem angegriffenen Gebäude können für die Ermittlungsbehörden von Bedeutung sein. Ebenso sind Hinweise auf mutmaßlich tatbezogene Beiträge in den sozialen Medien oder dem Internet sowie Foto- und Videoaufnahmen im Zusammenhang mit den Straftaten, welche bei deren Aufklärung helfen können, für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
- PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum