Angriff auf Taxifahrer in Bannewitz

13.07.2023, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ein Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – gegen drei Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Deutsche (19, 21 und 24 Jahre) Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u. a. wegen besonders schweren Raubes erhoben.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 03.01.2023 gegen 01:30 Uhr aufgrund eines gemeinsamen Tatplans einen Taxifahrer über die Taxizentrale an die Adresse Babisnauer Pappel, Alter Postweg/Zur Pappel in 01728 Bannewitz, Ortsteil Golberode bestellt zu haben. Ein zur Tatzeit 28-jähriger bosnisch-herzegowinischer Taxifahrer übernahm den Auftrag und traf gegen 02.15 Uhr an dem genannten Ort ein. Dort warteten die Beschuldigten bereits auf ihn. Der 19-jährige Beschuldigte soll dabei - wie vorher abgesprochen - auf dem Boden gelegen und vorgetäuscht haben, betrunken zu sein. Der 24-jährige Beschuldigte soll dem Taxifahrer vorgespiegelt haben, Hilfe zu benötigen, um den angeblich betrunkenen Freund ins Taxi zu setzen. Als der Taxifahrer die beiden ansprach, soll er unvermittelt von dem 19-jährigen Beschuldigten von hinten angegriffen sowie geschlagen worden und hierdurch zu Boden gegangen sein. Als der Geschädigte versuchte, aufzustehen, soll der 19-jährige Beschuldigte dies verhindert und hierzu mehrfach auf den Geschädigten eingeschlagen und eingetreten haben, insbesondere auf dessen Kopf. Der Geschädigte verlor hierdurch zeitweilig das Bewusstsein. Während dieser Zeit soll der 19-jährige Beschuldigte die Geldbörse des Geschädigten mit Bargeld in Höhe von ca. 300 EUR an sich genommen haben, um diese für sich und die anderen Beschuldigten zu behalten. Der 21-jährige Beschuldigte soll den Tatort abgesichert haben.

Anschließend sollen die Beschuldigten das erlangte Bargeld unter sich aufgeteilt haben.

Der Geschädigte erlitt durch die Schläge und Tritte u. a. ein Schädel-Hirn-Trauma verbunden mit einer teilweisen Amnesie, sowie mehrere Platzwunden und Hämatome am Kopf.

Der 19-jährige und der 24-jährige Beschuldigte wurden am 03.02.2023 aufgrund bestehender Haftbefehle vorläufig festgenommen. Der Haftbefehl gegen den 24-jährigen Beschuldigten wurde am 02.03.2023 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Haftbefehl gegen den 19-jährigen Beschuldigten wurde am 06.03.2023 außer Vollzug gesetzt und am 05.04.2023 wieder in Vollzug gesetzt, so dass sich der 19-jährige Beschuldigte weiter in Untersuchungshaft befindet. Gegen den 21-jährigen Beschuldigten wurde kein Haftbefehl beantragt, da die Voraussetzungen nach der Strafprozessordnung hierfür nicht vorlagen.

Der 19-jährige Beschuldigte ist geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Der 21-jährige Beschuldigte ist teilweise einschlägig vorbestraft. Der 24-jährige Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Die Beschuldigten haben sich zu diesem Tatvorwurf im Wesentlichen geständig eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang