Programm »Lieblingsplätze für alle« – Bereits rund 1.800 öffentliche Einrichtungen im Freistaat barrierefreier gestaltet

14.07.2023, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Mit kleinen Veränderungen gleichberechtigte Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen«

Das Sozialministerium legt 2023 zum zehnten Mal das Investitionsprogramm »Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle« auf. Damit können Umbaumaßnahmen oder die Installation von Beschriftungen und Leitsystemen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen, z. B. im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- oder Gesundheitsbereich gefördert werden, um dort Barrieren abzuschaffen. Ziel ist es, Menschen eine bessere Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.

Staatsministerin Petra Köpping: »Viele kennen Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen, ihres Alters oder anderer Faktoren auf Barrieren im öffentlichen Raum treffen und an einer gleichberechtigten Teilhabe gehindert werden. Oft sind es nicht die großen Projekte, die entscheidend sind. Unser Ziel ist es, ihnen mit kleinen Veränderungen persönliche Lieblingsplätze zugänglich zu machen und neue Lieblingsplätze zu schaffen. Wir möchten unterstützen, dass alle Menschen gesundheitliche Angebote gleichberechtigt wahrnehmen können, dass sie kulturelle Veranstaltungen selbstbestimmt besuchen können. Nur so schaffen wir es, dass alle Menschen von Anfang an ganz selbstverständlich mittendrin und mit dabei sind. Ob Pächter, Inhaberin oder Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Einrichtung oder Arzt einer ambulanten Praxis: Informieren Sie sich gern über die Fördermöglichkeiten. Mein Dank gilt insbesondere auch der kommunalen Ebene für die engagierte Umsetzung des Programms.«

Die Bandbreite der geförderten Maßnahmen reicht dabei von der baulichen Anpassung von Wegführung z. B. im Zoo Dresden, über die barrierefreie Einrichtung/Zugang zu Arztpraxen bis hin zum Einbau einer induktiven Höranlage auf dem Theaterkahn in Dresden. Gefördert wurde ebenso die Anschaffung von Schwimmbadliftern in verschiedenen Bädern oder ein rollstuhlgerechtes Motorboot auf dem Chemnitzer Schlossteich.

Weitere Informationen

Ein neuer Animationsfilm stellt das vielseitige Investitionsprogramm vor:
https://www.youtube.com/watch?v=z1Qx9qbVVM4

Insgesamt können Vorhaben zur Erreichung der Barrierefreiheit mit bis zu 25.000 Euro gefördert werden, wobei 25 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel explizit für Maßnahmen in ambulanten Arzt- oder Zahnarztpraxen vorgesehen sind. Für das Programm sind insgesamt vier Millionen Euro jährlich im laufenden Doppelhaushalt 2023/2024 veranschlagt.

Anträge können bei den Landratsämtern oder Kreisfreien Städten gestellt werden, wobei Maßnahmen in kommunalen Gebäuden oder bei öffentlicher Infrastruktur von einer Förderung ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen:
https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/lieblingsplaetze-fuer-alle.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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