Doppelhaushalt Stadt Leipzig: Genehmigung mit Auflagen

24.07.2023, 11:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen gibt Doppelhaushalt der Stadt Leipzig inklusive vorgesehener Kreditaufnahmen unter Auflagen frei

Die Landesdirektion Sachsen hat den Doppelhaushalt der Stadt Leipzig für 2023 und 2024 unter Auflagen genehmigt. Zugleich wurde die Genehmigung für die vorgesehenen Kreditaufnahmen erteilt.

Der städtische Etat hat in beiden Haushaltsjahren ein Volumen von jeweils rund 2,4 Milliarden Euro.

Die Stadt Leipzig plant im Jahr 2023 Investitionen in Höhe von 464 Millionen Euro, im Jahr 2024 in Höhe von 503 Millionen Euro. Investitionsschwerpunkte sind der Schulhaus- und Straßenbau, Schulsport sowie Kindertagesstätten.

Der Haushaltsausgleich der Stadt Leipzig kann 2023 und 2024 nur unter Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung des Freistaates Sachsen zur Haushaltserleichterung erreicht werden. Sie wurde im Oktober 2022 zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise geschaffen.

In Summe gelingt es der Stadt Leipzig im Zeitraum des Doppelhaushaltes nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen sowie zur Kredittilgung zu erwirtschaften. Zur Absicherung des nicht durch Fördermittel gedeckten Finanzbedarfs muss die Stadt daher Kredite in Höhe von 338 Millionen Euro (2023) und 320 Millionen Euro (2024) aufnehmen. Der Mangel an liquiden Mitteln macht weitere Kreditaufnahmen bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027 erforderlich.

Die Landesdirektion Sachsen konnte die veranschlagten Kreditaufnahmen nur genehmigen, weil der städtische Haushalt in den Vorjahren entschuldet wurde.

Vor dem Hintergrund dieser schwierigen Finanzlage hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung des Haushalts, speziell die geplanten Kreditaufnahmen, mit Auflagen versehen. So hat die Stadt Leipzig eine Priorisierung ihrer Investitionsvorhaben vorzunehmen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine Konsolidierung des Haushaltes ermöglichen und die zukünftige Zahlungsfähigkeit sicherstellen. Im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen muss die Stadt Leipzig die aktuelle Entwicklung der Haushaltsdaten darlegen.


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