Neue Schulordnung für die Fachschule schafft mehr Ausbildungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler
01.08.2023, 10:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Zum 1. August 2023 tritt eine neue Schulordnung für die Fachschulen im Freistaat Sachsen in Kraft. Damit werden die Ausbildungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler erweitert. So wird Schülerinnen und Schülern mit beruflicher Ausbildung, die eine Fachschule besuchen aber noch keinen Realschulabschluss besitzen, der Abschluss künftig mit der Versetzung in die zweite Klassenstufe automatisch zuerkannt. Zudem wird nach erfolgreichem Besuch der Fachschule die bisherige Berufsbezeichnung mit der Bezeichnung »Bachelor Professional« ergänzt. Der Zusatz soll deutlich machen, dass Fachschulabschlüsse mit den entsprechenden akademischen Graden gleichwertig sind. Darüber hinaus werden mit der neuen Schulordnung die Ausbildungsmöglichkeiten im Fachbereich Sozialwesen erweitert. Künftig wird auch Personen mit Hochschulzugangsberechtigung und nachgewiesener einschlägiger sozialpädagogischer Tätigkeit von mindestens sechs Wochen der Zugang zur Fachschule eröffnet. Damit soll dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. So können zum Beispiel Ausbildungen in den Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik auch von Schülerinnen und Schülern ergriffen werden, die über einen Fachoberschulabschluss verfügen. Auch die Anzahl ausgebildeter Erzieherinnen und Erzieher kann sich weiter erhöhen.
Ausbildungen an Fachschulen werden in den Fachbereichen Gestaltung, Sozialwesen, Technik und Wirtschaft sowie an landwirtschaftlichen Fachschulen angeboten. Sie bauen auf den berufstheoretischen und berufspraktischen Erfahrungen ihrer Schülerinnen und Schüler auf und bereiten sie auf Aufgaben im mittleren Management vor. An Fachschulen kann auch die Fachhochschulreife erworben werden. Die Weiterbildung an der Fachschule dauert in Vollzeitform zwei oder drei Jahre.
Für die Aufnahme an einer Fachschule des entsprechenden Fachbereiches sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Nachweis einer beruflichen Tätigkeit erforderlich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung werden die Berufsabschlüsse:
• Staatlich geprüfte Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker,
• Staatlich geprüfte Gestalterin/Staatlich geprüfter Gestalter,
• Staatlich geprüfte Betriebswirtin/Staatlich geprüfter Betriebswirt,
• Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher,
• Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger,
• Staatlich geprüfte Wirtschafterin/Staatlich geprüfter Wirtschafter oder
• Staatlich geprüfte hauswirtschaftliche Betriebsleiterin/Staatlich geprüfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter
erworben. Im zurückliegenden Schuljahr besuchten 10.021 Schülerinnen und Schüler die 84 Fachschulen in Sachsen.