Gesetz nachbessern, Förderung verbindlich regeln!
07.08.2023, 11:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ministerin Scharrenbach und Staatsminister Schmidt fordern Änderungen am Gebäudeenergiegesetz
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Ina Scharrenbach und der Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt haben den Bund zu deutlichen Änderungen am Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aufgefordert. Die abschließende Beratung des GEG im Bundestag war Anfang Juli vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden.
»Bundesminister Robert Habeck hätte die nun zur Verfügung stehende Zeit gut nutzen können, um das Gesetz noch einmal deutlich zu überarbeiten«, so Staatsminister Thomas Schmidt. »Leider lassen die Signale aus Berlin befürchten, dass das Gesetz unverändert durchgeboxt werden soll, ohne die Hinweise aus den Ländern sowie aus der Bau- und Wohnungswirtschaft ausreichend zu berücksichtigen. Bei einem Gesetz, das erhebliche Auswirkungen darauf haben wird, wie teuer künftig das Wohnen, Bauen und Heizen für 84 Millionen Menschen in diesem Land sein wird, ist das absolut unangemessen«.
»Die Bundesregierung klammert sich anscheinend an ihren Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes. Gute Argumente zur Verbesserungen stoßen nur auf taube Ohren. Wer nicht hören will, wird die Konsequenzen zu spüren bekommen. Denn dieser Regierungsstil verunsichert die Menschen in Deutschland und trägt nicht zum gewünschten Tempo bei der Energieeffizienz von Gebäuden bei. Zudem macht die Ampel-Regierung den zweiten Schritt vor dem ersten: Dieses Gesetz gehört mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen beraten. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen brauchen Sicherheit, Verlässlichkeit und wirtschaftliche Machbarkeit. Das liefert der Gesetzentwurf bis zum heutigen Tag nicht«, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Kritik übten beide Minister an einem nicht vorliegenden Förderkonzept. Die Ziele des GEG seien wegen der erforderlichen hohen Investitionen nur mit finanzieller staatlicher Unterstützung zu erreichen, sind sich die beiden Minister einig. »Erst nach deutlichem Gegenwind wurde auf Bundesebene auf diesen Bedarf reagiert. Bisher liegen aber nur wenig konkrete ,Leitplanken‘ sowie der Entwurf eines Entschließungsantrages der Koalitionsfraktionen des Bundestages vor, wie der Einbau von Heizungsanlagen unterstützt werden soll, die den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes genügen« unterstrich Staatsminister Schmidt.
»Die Förderung bleibt weiter im Unklaren: Bis zum 30. September 2023 soll das Bundeswirtschaftsministerium dem Bundestag ein Konzept vorliegen: Konzepte bauen keine Heizungen. Die bisher im Regierungsentwurf enthaltenen Erleichterungen für 80-jährige und für Eigentümer von weniger als sechs Wohnungen sollen entfallen. Der Grundsatz der Sozialverträglichkeit des Wohnens wird nicht gewahrt: Zwar sollen Mieterinnen und Mieter vor hohen Kosten geschützt werden, aber Vermieter werden mit den Investitionen weitestgehend alleine gelassen. Auch das wird wieder spalten und das in einer Zeit, wo es mehr denn je eine verantwortliche Politik benötigt, die die Gesellschaft zusammenhält. Klimaschutz und CO2-Einsparung geht nur gemeinsam und nicht mit einsamen Entscheidungen in langen Nächten von SPD, Grünen und FDP«, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Inhaltlich kritisieren die Minister am GEG die zahlreichen ordnungsrechtlichen Vorgaben. So enthält der Entwurf 29 verschiedene Fristen, die u.a. für den Austausch von Heizungsanlagen gelten sollen. »Es bleibt unklar, wie das die Bürger verstehen, einhalten und wie die zuständigen Behörden die Einhaltung kontrollieren sollen. Hier wären weniger detaillierte Regelungen und stattdessen eine sinnvolle CO2-Bepreisung der bessere Weg gewesen«, so Staatsminister Schmidt.
Besorgt zeigten sich die Minister auch mit Blick auf das Wärmeplanungsgesetz des Bundes. »Der Referentenentwurf zur kommunalen Wärmeplanung des Bundes verliert sich wieder im Klein-Klein – wie schon beim Gebäudeenergiegesetz. Zudem bleibt unklar, wie der Kostenausgleich bundesseitig gegenüber den Ländern - einschließlich Kommunen - für die vorgesehene Wärmeplanung, etwaig bundesseitig angedachter zusätzlicher Genehmigungs- und Prüfungsbehörden sowie insbesondere für die daraus resultierenden Investitionen geregelt wird«, sagt Ministerin Scharrenbach.