Wertvolles Denkmal in Chemnitz kann erhalten werden
14.08.2023, 15:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Fördermittel von Bund und Land für Wohnhaus Schmidt-Rottluff
Nach langem Leerstand mit zahlreichen Schäden kann in Chemnitz das Schmidt-Rottluff-Wohnhaus saniert werden. Zwei Förderbescheide über insgesamt rund 350 000 Euro hat Staatsminister Thomas Schmidt heute (14. August 2023) an Baubürgermeister Michael Stötzer und Sozial- und Kulturbürgermeisterin Dagmar Ruscheinsky übergeben. Die Mittel stammen aus dem Mauerfonds (203 806 Euro) sowie aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen (153 531 Euro).
»Ich freue mich sehr, dass auf diese Weise ein stadt- und baugeschichtlich wertvolles Denkmal erhalten und zugleich ein Gedenk- und Informationsort für den bedeutenden Expressionisten Karl Schmidt-Rottluff entstehen kann«, so Staatsminister Thomas Schmidt.
Der berühmte Künstler und Mitbegründer der Malervereinigung »Die Brücke« war im Jahr 1884 auf dem Anwesen der benachbarten Mühle geboren worden, die von seinem Vater betrieben wurde. In dem Wohnhaus seiner Eltern, das in den Jahren 1913/1914 errichtet wurde, lebte Schmidt-Rottluff einige Jahre zum Ende des zweiten Weltkrieges, als sein Berliner Atelier durch einen Bombenangriff zerstört worden war.
Arbeiten am benachbarten Mühlengebäude werden seit dem Jahr 2016 ebenfalls unterstützt – mit rund 145 000 Euro aus Mitteln des Bundes, die mit 153 000 Euro aus Mitteln des Freistaates Sachsen kofinanziert wurden. Der Förderverein Karl Schmidt-Rottluff Chemnitz e.V. konnte damit das Gebäude der Mühle außen und weitgehend auch im Inneren sanieren und restaurieren. Unter anderem konnten die aufgefundenen originalen dekorativen Raumfassungen wiederhergestellt und historische Mühlentechnik wieder in Gang gesetzt werden.
Hintergrund:
Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen
Durch den Freistaat Sachsen wird jährlich ein Sonderprogramm Denkmalpflege aufgelegt. In diesem Programm werden Kulturdenkmale von überörtlicher Bedeutung gefördert. Gefördert wird der Mehraufwand denkmalpflegerischer Maßnahmen der Sicherung, Instandsetzung, Sanierung und Restaurierung an einem Kulturdenkmal. Im Jahr 2023 stehen Mittel in Höhe von 4,95 Millionen Euro zur Verfügung, darüber hinaus weitere 13,5 Millionen Euro zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen.
Mauerfonds
Nach dem Mauerfall am 9. November 1989 gingen die Grundstücke auf dem Gebiet der ehemaligen innerdeutschen Grenze zunächst in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland über. Mit dem im Jahr 1996 erlassenen Mauergrundstücksgesetz wurde den früheren Eigentümern die Möglichkeit gegeben, ihre enteigneten Grundstücke zu einem Viertel des Verkehrswertes zurück zu erwerben. Die Verkaufserlöse fließen seitdem in den sogenannten Mauerfonds und werden zur Förderung von kulturellen, sozialen oder wirtschaftlichen Projekten eingesetzt.
Dem Freistaat Sachsen wurden Ende 2020 in einer 8. Tranche 3,7 Millionen Euro für 15 Projekte zur Verfügung gestellt. Darunter waren 1,2 Millionen Euro für neun Vorhaben zum Erhalt von Kulturdenkmalen.