Neuer Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien genehmigt

25.08.2023, 11:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Bescheidübergabe: Landrat Dr. Stephan Meyer, Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien und Thomas Schmidt, Sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung (© SMR/Ziehm)

Bescheidübergabe: Landrat Dr. Stephan Meyer, Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien und Thomas Schmidt, Sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung (© SMR/Ziehm)

Minister Schmidt: »Überarbeiteter Regionalplan ist gelungenes Beispiel für eine flexible, kreative Raumplanung«

Der Planungsprozess für den Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien ist abgeschlossen. Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) hat die Genehmigung für den fortgeschriebenen Regionalplan erteilt. Staatsminister Thomas Schmidt übergab heute (25. August 2023) in Dresden dem Vorsitzenden des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien, Landrat Dr. Stephan Meyer, den Genehmigungsbescheid.

Der neue Regionalplan ist der verbindliche Rahmen für die mittelfristige Entwicklung der Region, er bedeutet Planungs- und Investitionssicherheit. Zur 4 507 Quadratkilometer großen Planungsregion gehören die beiden Landkreise Bautzen und Görlitz mit insgesamt rund 547 000 Einwohnern.

»Der überarbeitete Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien ist ein gelungenes Beispiel für eine flexible, kreative Raumplanung. Mit dem Regionalplan hat der Planungsverband den Nachweis erbracht, dass die Raumplanung auf neue, auch große Herausforderungen wie den Strukturwandel reagieren kann«, erklärte Staatsminister Schmidt. Er hob zudem die im Regionalplan vorgesehenen Möglichkeiten für interkommunale Kooperation hervor. Sie biete auch in dünn besiedelten Gegenden die Möglichkeit, die Daseinsvorsorge zu sichern. Der Regionalplan bilde zudem eine solide Basis für eine Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Regionalentwicklung mit Tschechien und Polen.

Parallel zum Regionalplan wurden auch zwölf Sanierungsrahmenpläne für ehemalige Tagebaue im Verbandsgebiet fortgeschrieben, die nun ebenfalls vom SMR genehmigt wurden. Ziel war hierbei, die Festlegungen des Regionalplans und der Sanierungsrahmenpläne eindeutiger abgrenzen zu können. »Ich freue mich, dass es dem Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien damit zugleich gelungen ist, die Braunkohlenplanung formell noch besser mit der Regionalplanung zu verknüpfen«, so der Minister weiter.

Die Gesamtfortschreibung des Regionalplans sowie die zwölf Teilfortschreibungen der Sanierungsrahmenpläne werden vom Regionalen Planungsverband nun gemeinsam mit den Genehmigungen ausgefertigt und bekanntgemacht.

Hintergrund
Die Raumordnung ist eine räumliche Gesamtplanung. Sie wird in Sachsen zum einen auf Landesebene und zum anderen durch die vier Regionalen Planungsverbände wahrgenommen. Diese setzen ihrerseits mit dem Regionalplan verschiedene Handlungsaufträge des Landesentwicklungsplans 2013 um. Die Landes- und Regionalplanung bildet als überfachliche und zusammenfassende Planung den raumordnerischen Rahmen für die speziellen Fachplanungen (zum Beispiel Verkehrsplanung oder Schulnetzplanung) und die Siedlungsentwicklung der Kommunen.

Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an Flächen mit ihren ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Eine zentrale Aufgabe der Raumordnung ist es hierbei, fachübergreifende, mittelfristig angelegte Raumordnungspläne aufzustellen. Anhand dieser werden raumbedeutsame Einzelvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der angestrebten Entwicklung geprüft.

Sanierungsrahmenpläne sind eine besondere Form der Braunkohlenpläne im Freistaat Sachsen, die für jeden stillgelegten oder noch stillzulegenden Tagebau aufzustellen sind. Ein Sanierungsrahmenplan legt die Grundzüge der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche, der anzustrebenden Landschaftsentwicklung sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur fest.


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