Planfeststellungsbeschluss für 2. Bauabschnitt der Ortsumgehung Flöha liegt vor
30.08.2023, 10:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 29.08.2023 hat die Landesdirektion Sachsen den Bau des 2. Bauabschnittes der Ortsumfahrung Flöha im Zuge der B173 genehmigt.
Dazu Verkehrsminister Martin Dulig: »Ich freue mich, dass mit dem nun erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den 2. Bauabschnitt der Ortsumgehung Flöha ein entscheidender Meilenstein für die lang ersehnte Umsetzung des Gesamtvorhabens erreicht wird. Das war ein hartes Stück Arbeit. Aufgrund vieler unterschiedlicher Interessen insbesondere im Hinblick auf den Naturschutz hat sich das Planfeststellungsverfahren als äußerst komplex und umfangreich dargestellt. Mit dem Bau dieses letzten Teils der Ortsumgehung Flöha wird das Stadtzentrum deutlich vom Verkehr entlastet. Ich danke an dieser Stelle der DEGES für die jahrelange kompetente Begleitung der Planung bis zu diesem Tage. Für die nun anschließende Phase der Ausführungsplanung und des Baus wird das Landesamt für Straßenbau und Verkehr die Federführung übernehmen.«
Das Herzstück der insgesamt 1,7 km langen Baumaßnahme bildet eine 580 Meter lange Talbrücke, welche sowohl die Belange des Naturschutzes im Bereich der Flöhaaue berücksichtigt als auch gegen Hochwasser ausreichend schützt. Mit dem Bau dieses letzten Teils der Ortsumgehung Flöha wird die volle Verkehrswirksamkeit erreicht und das Stadtzentrum und die Bewohnerinnen und Bewohner von Flöha endlich deutlich vom Verkehr entlastet. Die Anbindung der Städte Flöha, Freiberg und Oederan mit dem Oberzentrum Chemnitz wird spürbar verbessert.
Für die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses muss nun noch abgewartet werden, ob Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt werden.