Fritz Straub wird Ehrenmitglied im Denkmalrat

29.08.2023, 17:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Schmidt würdigt langjährige Verdienste

Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (29. August 2023) Fritz Straub zum Ehrenmitglied des Sächsischen Denkmalrats ernannt. Der geschäftsführende Gesellschafter der Deutschen Werkstätten aus Dresden-Hellerau war als Vertreter der Wirtschaft mehr als 15 Jahre ordentliches Mitglied des Denkmalrats.

»Herr Straub hat als Eigentümer der Deutschen Werkstätten lange Zeit aktiv im Denkmalrat mitgewirkt. Mit viel ideellem und hohem finanziellen Engagement setzte er sich für die Gartenstadt Hellerau und das Festspielhaus als Zeugnisse der Lebensreformbewegung ein«, so Staatsminister Schmidt. »Herr Straub ist ein Unternehmer mit einem großen Interesse an Denkmalen. Mit seiner Erfahrung und seiner Unabhängigkeit war er lange Zeit ein wichtiger Repräsentant der Zivilgesellschaft und ein engagierter Partner im Sächsischen Denkmalrat. Ich freue mich, dass er dies nun auch weiterhin sein wird.«

Der geschäftsführende Gesellschafter der Deutschen Werkstätten arbeitet an einem Ort, für den Unternehmensgründer Karl Schmidt selbst den Grundstein legte und der heute zu den bedeutendsten Denkmalen Sachsens gehört: Hellerau. Fritz Straub: »Mich hat die spürbare, besondere Atmosphäre des historischen Ensembles und der Gartenstadt schon bei meinem ersten Besuch Anfang der 1990er Jahre fasziniert.« Straub betont, dass er gerne als Vertreter der Denkmaleigentümer im Gremium gearbeitet habe. Nach 15 Jahren regulärer Mitgliedschaft war der Chef der Deutschen Werkstätten vor einem Jahr als ordentliches Mitglied aus dem Denkmalrat ausgeschieden. Er habe die Position als Privatperson im Denkmalrat geschätzt und sich dort als Repräsentant einer Zivilgesellschaft wahrgenommen, der ihre Geschichte wichtig ist – weit entfernt von wirtschaftlichen Interessen. Denkmalschutz solle nichts Bürokratisches und auch keine Verhandlungsmasse des Marktes und seiner Verbände sein, so das neue Ehrenmitglied Straub.

Hintergrund:

Aufgabe des Denkmalrates ist die Beratung der Sächsischen Staatsregierung bei wichtigen Fragen von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Er kann von der Staatsregierung um Stellungnahme gebeten werden oder aus eigener Initiative Ratschläge erteilen. Vorsitzender des Denkmalrates ist Staatsminister Schmidt. Die weiteren 13 Mitglieder werden von der Obersten Denkmalschutzbehörde jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen. Zu ihnen gehören Denkmaleigentümer, Vertreter der Kirchen, aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie von Behörden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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